Pressemitteilung 29/2018 vom 20.03.2018

Die Berliner Tierschutzbeauftragte begrüßt den Einsatz der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen rechtswidrige Tiertransporte. In einem Antrag fordert die Grünen-Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, Lebendtiertransporte in EU-Drittstaaten auszusetzen, wenn diese gegen EU-Recht verstoßen.

Dazu erklärt die Berliner Tierschutzbeauftragte Diana Plange:

„Angesichts wiederholt dokumentierter eklatanter Tierschutzverstöße auf Transporten von lebenden Schlacht- und Zuchttieren in Drittländer außerhalb Europas ist ein Paradigmenwechsel unabdingbar. Tierschutzverstöße insbesondere auf langen Transportstrecken sind seit Jahren auf der Tagesordnung. Hier muss das bestehende EU-Recht konsequent umgesetzt werden.“

Bei Tiertransporten, auch mit Zielland außerhalb der Europäischen Union, sind laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren anzuwenden. Derzeit muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es bei Langstreckentransporten zu systematischen Missachtungen der Tierschutzanforderungen kommt. Die Grünen-Fraktion im Bundestag fordert daher von der Bunderegierung die konsequente Einhaltung des EU-Rechts. Der Antrag wird morgen im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages beraten.

Sie finden den Antrag hier: dip21.bundestag.de/dip21/btd/1…

Bei Rückfragen: Michael Reis, Pressesprecher, Tel.: 9013 3633

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Presse SenJustVA (20.03.2018; 14:17 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 20.03.2018
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