VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN – Pressemitteilung vom 20.12.2019
Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, 01/929 14 98, medien@vgt.at
Sogar Grundbesitzer_innen, die mit ihren Hunden auf ihrem eigenen Grund spazieren gehen, werden mit dem Abschuss ihrer Tiere bedroht. VGT fordert: Hundeabschuss verbieten!
Selbstherrlich hat ein Jagdaufseher eine Tafel an einer Forststraße angebracht: „Wege nicht verlassen! Frei laufende Hunde werden erschossen!“. Und das, obwohl das Forstgesetz das Gehen abseits von Wegen auch mit Hunden zu jeder Tages- und Nachtzeit erlaubt. Und obwohl in Tirol, wo sich diese Tafel befand, keine Leinenpflicht für Hunde herrscht. Und obwohl das Tiroler Jagdgesetz bei Haushunden keinen Abschuss erlaubt, wenn sich der Hund nur vorübergehend der Einwirkung seiner Halter_innen entzogen hat. Der Jagdaufseher hat damit eine rechtlich nicht gedeckte gefährliche Drohung ausgesprochen und die Wanderer mit Hunden genötigt, die Wege nicht zu verlassen und ihre Hunde auch in Bereichen, in denen keine Leinenpflicht gilt, angeleint zu halten.
Die Anzeige im vollen Wortlaut hier: Martin Balluch’s Blog ( martinballuch.com/anzeige-gege… )
Jedes Jahr werden in Österreich etwa 100 Haushunde von Jäger_innen erschossen. Da die Jägerschaft in Österreich mehr oder weniger macht, was sie will – wie z.B. rechtswidrig Wölfe, Luchse und Bären abzuknallen – ist mit einer viel höheren Dunkelziffer zu rechnen. Argumentiert wird dieser Abschuss damit, dass die frei laufenden Hunde Rehe bedrohen würden. So etwa, wie Wölfe Rehe bedrohen. Aber die Jäger_innen wollen selbst die Rehe bedrohen und schalten deshalb die lästigen Konkurrenten, seien sie Wölfe oder Hunde, aus. Das ist der Hintergrund der völlig anachronistischen gesetzlichen Erlaubnis in den meisten Jagdgesetzen der Bundesländer, Haushunde abschießen zu dürfen. Dabei handelt es sich hier um Familienmitglieder, ein Abschuss löst größtes Leid unter den Menschen aus, wie z.B. den Kindern, die mit den betroffenen Hunden zusammen gelebt haben. Der VGT fordert daher ein Verbot, Haushunde abzuschießen. Stattdessen sollten die Hundehalter_innen im Falle einer Wildtiertötung Strafe zahlen und Schadenersatz leisten. Die Todesstrafe für den Hund ist längst nicht mehr zeitgemäß!
VGT-Obmann Martin Balluch: „Es darf nicht mehr toleriert werden, dass sich Jäger_innen im Wald wie Blockwarte benehmen und Menschen abkanzeln und anpöbeln, und sogar bedrohen. Uns wurden sogar Fälle gemeldet, bei denen Grundbesitzer_innen auf ihrem eigenen Grund mit dem Abschuss ihrer Hunde gedroht wurde! Nach dem Buchstaben des Gesetzes ist das einwandfrei Nötigung. Wir erwarten in einem Rechtsstaat, dass auch die Jägerschaft nicht über dem Gesetz steht, sondern wie jeder andere Mensch bei entsprechendem Verhalten strafrechtlich verfolgt wird.“
Online-Version des Artikels: vgt.at/presse/news/2019/news20…
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Verein Gegen Tierfabriken (20.12.2019; 10:12 Uhr)
medien@vgt.at
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 20.12.2019
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