Betäubungsloses Schächten muss ausnahmslos verboten werden
Dr. Franz-Joseph Plank
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Laaben (OTS) – Das islamische Schächt-Opferfest „Kurban Bayrami“ findet heuer vom 21. bis 24. August 2018 – also bereits ab morgen – statt. Obwohl in den letzten Wochen einiges darüber berichtet wurde, dass betäubungsloses „rituelles“ Schächten durch einen Erlass des „Tierschutz“-Ministeriums – zumindest für sog. „Hinterhof-Schlachtungen“ – eingeschränkt werden soll, ändert das nichts an der grundsätzlichen Diskrepanz, dass sog. „Religionsfreiheit“ dem Tierschutz übergeordnet ist! Diese Tatsache erlaubt somit seit Jahr und Tag, dass Anhängern jüdischer oder moslemischer Glaubensgemeinschaften „im Namen Gottes“ bzw. archaischer „Traditionen“ erlaubt ist, Tiere bei vollem Bewusstsein aufzuschneiden und ausbluten zu lassen. Nach § 32 Abs 5,5 TSchG wäre zwar vorgeschrieben, „die Tiere unmittelbar nach Eröffnen der Blutgefäße wirksam zu betäuben“, doch das ist einerseits völlig impraktikabel und andererseits wird es auch so gut wie nie kontrolliert bzw. exekutiert. …
APA OTS – 20.08.2018; 10:59 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 20.08.2018
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