Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte lesen Sie unsere Stellungnahme zum Heilbronner Wildtierverbot für Zirkusse!
Wildtierverbot für Zirkusse in Heilbronn entbehrt jeder Grundlage
Am 19. November hat der Stadtrat von Heilbronn ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben beschlossen. Die Entscheidung kam fast zeitgleich mit der Eröffnung des diesjährigen Heilbronner Weihnachtszirkusses, der in den vergangenen Jahren mit klassischen Zirkusprogrammen, die auch die Präsentation von Wildtieren umfassten, sehr große Erfolge beim Heilbronner Publikum feierte. Für das Aktionsbündnis “Tiere gehören zum Circus” ist es daher nicht nachvollziehbar, wie Oberbürgermeister Harry Mergel zu der Einschätzung kommt, Zirkus mit Wildtieren entspreche angesichts eines “gesellschaftlichen Wertewandels” nicht mehr dem Zeitgeist.
Zirkusunternehmen haben ihre Tierhaltung längst an modernsten Standards ausgerichtet. Großzügige Freigehege mit Beschäftigungsmöglichkeiten und eine Dressur, die sich an natürlichen Verhaltensweisen orientiert, sind die Regel. Hiervon kann man sich vor Ort selbst ein Bild machen. “Wir setzen auf Transparenz. Jeder Heilbronner ist herzlich dazu eingeladen, sich von den hohen Standards unserer Tierhaltung mit eigenen Augen zu überzeugen.”, so Dieter Seeger, Tierschutzbeauftragter des Heilbronner Weihnachtszirkusses.
Zu Recht wurden in der vorangegangenen Diskussion rechtliche Bedenken hervorgebracht. So ist die Haltung und Zurschaustellung von Tieren im Zirkus auf Bundesebene klar geregelt. Kommunale Wildtierverbote stehen zu den Gesetzen des Bundes im Widerspruch. Im Jahr 2008 hat beispielsweise das Verwaltungsgericht in Chemnitz entschieden, dass lokale Wildtierverbote gegen die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Berufsausübung verstoßen. Daraufhin wurde ein bereits erlassenes Wildtierverbot wieder zurückgenommen.
Die Stadt benutzt die Mittel kommunaler Gesetzgebung, um Politikfelder zu beeinflussen, in denen sie keine Befugnisse hat. Die Frage, ob Wildtierhaltung im Zirkus mit dem Ziel des Tierschutzes vereinbar ist, ist Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Im Tierschutzgesetz ist geregelt, dass jeder Tierhalter einen Eignungsnachweis vorweisen muss, so auch der Zirkus. Zusätzlich wurden von einem Expertengremium “Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben” entwickelt und ein Zirkuszentralregister zur verbesserten Kontrolle eingeführt. Die Tierhaltung wird bei jedem Gastspiel aufs Neue durch Amtstierärzte begutachtet. Keine andere Tierhaltung wird in Deutschland so regelmäßig kontrolliert wie die im Zirkus.
Über diese Tatsachen setzt sich die Stadt Heilbronn mit ihrem Beschluss hinweg. Das Verbot stellt eine Bevormundung der Heilbronner Bürger dar, die inhaltlich unbegründet und rechtlich fragwürdig ist.
Geschrieben von: Daniel Burow
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Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“ (24.11.2015; 21:57 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 25.11.2015
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