VIER PFOTEN — Stiftung für Tierschutz – Pressemitteilung vom 19.04.2018

Hamburg/Münster, 19. April 2018 – Die Fixierung von Sauen in körpergroßen Metallkäfigen, die sogenannte Kastenstandhaltung, verstößt gegen geltendes Tierschutzrecht und ist verfassungswidrig. Dies belegt nun erneut ein von der internationalen Tierschutzstiftung VIER PFOTEN im Vorfeld der Agrarministerkonferenz veröffentlichtes Rechtsgutachten. Trotzdem plant die Bundesregierung, Kastenstände weiterhin zu legalisieren. VIER PFOTEN fordert Bund und Länder auf, die Kastenstandhaltung abzuschaffen und die Sauenhaltung so zu regeln, dass sie bestehenden Gesetzen entspricht.

Die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn hat im Auftrag von VIER PFOTEN ein Gutachten erstellt, welches den Verstoß gegen das Tierschutzrecht und die Verfassungswidrigkeit der Kastenstandhaltung nachweist. Gleiches gilt auch für die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplante Neuregelung zur Sauenhaltung: „Die Kastenstandhaltung ist rechtswidrig und gehört gänzlich abgeschafft. Eine Beibehaltung ähnlich dem Entwurf des vom BMEL veröffentlichten Eckpunktepapiers stellt einen klaren Rechtsbruch dar“, so Bruhn.

Rüdiger Jürgensen, Geschäftsleiter VIER PFOTEN Deutschland warnt: „Wir dürfen das Beheben dieses gravierenden Verfassungsbruchs nicht auf die nächste Generation schieben. Doch genau darauf steuern wir zu, wenn jetzt nicht eingegriffen wird.“

Sogar die unzureichende Haltungsverordnung für Schweine besagt, dass die Tiere zumindest ein Recht darauf haben, mit ausgestreckten Beinen ruhen zu können. Halter sollten in einer Übergangsfrist bis spätestens 1992 dafür sorgen, dass dies möglich ist – doch nichts ist geschehen. Zuletzt hatte das Magdeburger Gerichtsurteil im Jahr 2015 festgestellt, dass die üblichen Kastenstände nicht den Vorgaben der Haltungsverordnung entsprechen und deshalb illegal sind. Trotzdem verschließt die Bundesregierung zugunsten der Agrarlobby seit Jahrzehnten die Augen vor dieser tierquälerischen Haltungsform und plant offenbar, dies weiterhin zu tun. Mit der geplanten Neuregelung soll die Übergangsfrist erneut um weitere 17 Jahre verlängert, und danach lediglich die Zeit im Kastenstand verkürzt werden.

Ina Müller-Arnke, Nutztier-Expertin bei VIER-PFOTEN: „Dass Bund und Länder den bestehenden Rechtsbruch weiterhin fortführen wollen, ist skandalös. Wir fordern die Politiker auf, Regelungen zu erlassen, die im Einklang mit den Gesetzen stehen. Es ist klar, dass der Kastenstand gänzlich abgeschafft gehört und jede Neuregelung, die ein Weiterbestehen des Kastenstandes vorsieht, nicht hingenommen werden kann. Das Gutachten belegt schwerwiegende Rechtsbrüche und die Unhaltbarkeit weiterer Übergangsfristen für Kastenstände. Eine Förderung tiergerechter Haltungssysteme würde den Umbau zu artgemäßer Tierhaltung beschleunigen.“

Natürliche Verhaltensweisen werden durch die Haltung in einem Kastenstand vollständig verhindert – dies ist ein Bruch mit dem bestehenden Tierschutzgesetz. In der Intensivtierhaltung ist die tragende Sau längst kein Mitgeschöpf mehr. Wochenlang bewegungsunfähig fixiert, werden die Muttertiere als Gebärmaschinen missbraucht und nicht wie fühlende Lebewesen behandelt. Sauen können sich in einem Kastenstand nicht einmal um ihre eigene Achse drehen, geschweige denn ein Nest für ihre Ferkel bauen oder Sozialkontakt mit ihnen pflegen. Wühlen und sich Bewegen sind ebenfalls nicht möglich. Schon 2012 wies VIER PFOTEN in einem Gutachten nach, dass die Kastenstandhaltung den Tieren nicht nur viel Leid und Schmerzen zufügt, sondern die Schweine nachweislich krank macht.

VIER PFOTEN regt nun eine Normenkontrollklage an, welche die tierschutzwidrige Haltung von Sauen im Kastenstand endgültig verbieten soll. „Wir bestärken Berlin darin, die Sauenhaltung ebenfalls in die Normenkontrollklage mit aufzunehmen“, so Müller-Arnke abschließend.

Das vollständige Gutachten können Sie hier herunterladen:
wetransfer.com/downloads/1a6b3…

Weitere Informationen zur Kastenstandhaltung lesen Sie hier:
www.vier-pfoten.de/themen/nutz…

Das beigefügte Foto kann für Pressezwecke bei Angabe des Copyrights © VIER PFOTEN | Fred Dott kostenfrei verwendet werden.

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 19.04.2018
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