Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegnerwww.agstg.ch

Freiburg/Bonaduz, 18. Dezember 2013

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Petitionsübergabe an den Großen Rat von Freiburg
Schluss mit der illegalen Tierversuchs-Kommission

Im Dezember 2012 ernannte der Freiburger Staatsrat illegal einen Veterinär als «Tierschutzvertreter» in die Kommission für Tierversuche. Der kompetente und eigentliche Tierschutzvertreter Dr. med. vet. André Ménache wurde übergangen. Die LSCV deckte diesen klaren Gesetzesverstoß auf und machte ihn public. Anstatt dies nun zu korrigieren, wurde infolge des Public-Machens der Veterinär im Nachhinein in einem undurchsichtigen und inoffiziellen Verfahren vom Freiburger Tierschutzverein SPA legitimiert und anerkannt. ZuGeTiVe, ein Zusammenschluss von unabhängigen Schweizer Tierversuchsgegnern, begann gegen dieses Unrecht anzutreten und startete eine Informationskampagne und eine Petition. Diese Petition wurde heute dem Großen Rat überreicht.

Das Tierschutzgesetz verpflichtet die Kantone, «eine aus Fachleuten zusammengesetzte Kommission für Tierversuche, die von der Bewilligungsbehörde unabhängig ist und in der die Tierschutzorganisationen angemessen vertreten sind», zu bestellen (Art. 34 TSchG). Diese kantonale Kommission hat die Aufgabe, die von den Forschenden eingereichten Gesuche für Tierversuche zu prüfen und einen Antrag an das Amt für Veterinärwesen zu stellen (Art. 18 TSchG). Die Kommission ist außerdem für die Kontrolle der Tierversuche und der Versuchstierhaltungen zuständig.

«Schon seit Jahren intervenieren wir in Freiburg wegen der teils massiven Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.» kritisiert Andreas Item, Geschäftsführer der AG STG, und sagt weiter: «2009 zeigten wir auf, dass Prof. Eric Rouiller von der Universität Freiburg nicht nur Affenversuche durchführt, sondern diese in der Tierversuchskommission auch selbst bewilligt, und zudem im Forschungsrat des SNF Steuergelder in Millionenhöhe für seine eigenen Versuche bewilligt! Und nun diese erneute Missachtung des Tierschutzgesetzes mit der Wahl von Dr. Simon Ruegg.»

Die Unabhängigkeit der Kommission von den Bewilligungsbehörden muss wiederhergestellt werden, damit die Bevölkerung und die Freiburger Steuerzahler Gewähr haben, dass bewilligte Tierversuche wenigstens den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Wegen des Verfahrens, das die rechtswidrige Ernennung von Dr. Ruegg ermöglichte, wurden am 17. Dezember 2013 von der LSCV Strafantrag und Strafanzeige gegen das LSVW (Veterinäramt) eingereicht. Doch die Chancen stehen wegen der zwischen der SPA und Staatsrätin Marie Garnier getroffenen Vereinbarung nicht sehr gut. Dies obwohl vor dieser Vereinbarung die SPA ebenfalls den unabhängigen Ménache empfahl.

Dieser Hintergrund beleuchtet ebenfalls ein grundsätzliches Problem, von dem alle politisch tätigen Organisationen im Kanton und alle Großrätinnen und Großräte betroffen sein könnten: Es ist unhaltbar, dass eine Behörde oder ein Departementsvorsteher eine demokratisch legitimierte gesetzliche Bestimmung missachtet, um die eigenen Interessen durchzusetzen.
Für eine echte Kontrolle der Tierversuche in Freiburg. Deshalb fordert ZuGeTiVe die Ernennung des Vertreters der LSCV, Dr. med. vet. André Ménache, in die Tierversuchs-Kommission.

AG STG – Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner
Ansprechpartner:
Andreas Item
Brisiweg 34
CH-8400 Winterthur
Handy: +41 (0)76 344 90 55
E-Mail: andreas.item@agstg.ch
Internet: www.agstg.ch

ZuGeTiVe besteht aus den Organisationen LSCV (Schweizer Liga gegen Vivisektion), ATRA (Schweizer Vereinigung für die Abschaffung der Tierversuche) und AG STG (Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner). Sie lehnen Tierversuche aus medizinischen, aus wissenschaftlichen sowie aus ethischen Gründen ab. Die Organisationen engagieren sich für einen innovativen, zukunftsorientierten und führenden Forschungsstandort Schweiz und somit für eine Wissenschaft ohne Tierversuche.

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Medienstelle AG STG (18.12.2013; 18:36 Uhr)
medienstelle@agstg.ch

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 19.12.2013
twitter.com/fellbeisser

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