EU-Behörde verlangt doppelten Tierversuch
Ärzteverein will REACH-Chemikalien-Tierversuche verhindern

Gemeinsam mit unserem europäischen Dachverband ECEAE setzt sich unsere Ärztevereinigung seit Jahren aktiv dafür ein, Chemikalien-Tierversuche im Rahmen der REACH-Verordnung zu verhindern. Dank unserer wissenschaftlichen Arbeit konnten wir schon zahlreiche Tiere vor einem grausamen Tod durch die Chemikalientestung bewahren. Aktuell hat jedoch die EU-Chemikalienbehörde ECHA in einem Widerspruchsverfahren der deutschen Firma Lanxess eine niederschmetternde Entscheidung getroffen: Die Firma muss zwei zusätzliche Tierversuche an 580 Kaninchen und 100 Ratten durchführen.

Lanxess hatte gegen die Entscheidung der ECHA, dass zwei Versuchsreihen mit einem Flammschutzmittel durchgeführt werden müssen, Einspruch eingelegt. Gefordert wurde eine orale 90-Tage-Studie an 100 Ratten, bei der den Tieren die Testsubstanz täglich mit einer Schlundsonde in den Magen eingegeben wird. Je nach Art und Dosierung des Teststoffes kann es bei den Tieren zu Vergiftungserscheinungen kommen. Bei der zweiten Testreihe handelt es sich um einen Test zur Embryoschädlichkeit. Die Substanz wird schwangeren Kaninchen eingegeben, um die Auswirkungen auf die Entwicklung des Embryos zu prüfen.

Zusammen mit der ECEAE hatten wir die Firma Lanxess bei ihrem Einspruch unterstützt. In den USA wurde von einer staatlichen Einrichtung vor einigen Jahren eine vergleichbare 90-Tage-Studie geplant. Die Studie sollte voraussichtlich noch in diesem Jahr oder 2014 begonnen werden. Darauf hatten wir Lanxess aufmerksam gemacht, und die Firma hatte beantragt, auf das Ergebnis dieser Studie warten zu dürfen. Die ECHA akzeptiert dies jedoch nicht und hat dem Konzern auferlegt, bis Oktober 2015 den Tierversuch durchzuführen. Anstatt die Kooperation zwischen den Behörden der EU und den USA durch eine gemeinsame Verwendung der Daten zu fördern, verlangt die ECHA einen kurzfristig in der EU durchgeführten Tierversuch.

In der REACH-Verordnung ist festgelegt, dass Tierversuche nur “als letztes Mittel” durchgeführt werden dürfen und Daten von Firmen gegenseitig anerkannt werden sollen. Aus Sicht des Ärztevereins sind Tierversuche generell wissenschaftlich unsinnig, da tierversuchsfreie Testmethoden mit Zellkulturen, Computersimulationen und Biochips sehr viel aussagekräftigere Ergebnisse liefern. Wenn aber – wie in diesem Fall – die zuständige Behörde Bemühungen, einen doppelten Tierversuch zu vermeiden, nicht aktiv unterstützt, sondern im Gegenteil behindert, ist das ein Skandal!

Lanxess hatte weiterhin Einspruch erhoben, einen Test an rund 580 schwangeren Kaninchen zusätzlich zu einem früheren Test an schwangeren Ratten durchführen zu müssen, da diese Forderung nach der REACH-Verordnung nicht gerechtfertigt sei. Jedoch zeigt sich die ECHA auch hier nicht einsichtig und vertritt den Standpunkt, dass diese Tests grundsätzlich an zwei Tierarten durchgeführt werden müssen.

Trotz dieses Rückschlags sehen wir jedoch eine realistische Chance, wenigstens den in den USA geplanten Tierversuch noch zu verhindern. Durch unseren Einsatz konnten wir bereits erreichen, dass zahlreiche Chemikalien-Tierversuche nicht durchgeführt werden mussten. So war der von uns unterstütze Einspruch der Firma Honeywell gegen die Durchführung eines qualvollen Inhalationstests mit einem Kühlmittel an 120 Kaninchen erfolgreich. In einem anderen Fall konnten wir verhindern, dass eine Firma Giftigkeitsstudien an über 1.000 Ratten durchführen muss, da unser Experte herausfand, dass die geforderten Daten schon längst vorhanden waren. Insgesamt konnten wir bisher 10.000 Tiere vor einem Chemikalientod bewahren.

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Ärzte gegen Tierversuche e.V. (22.10.2013; 09:00 Uhr)
info@aerzte-gegen-tierversuche

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 22.10.2013
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