– Pressemitteilung –
Meßkirch: 181 Jäger und 100 Treiber erlegen 81 Wildschweine
Tierschutzorganisationen beauftragen Rechtsanwaltskanzlei mit Strafanzeige
Wie einem Pressebericht ( www.schwaebische.de/region/sig… ) in der Schwäbischen Zeitung vom 12.12.2013 zu entnehmen war, sind bei einer revierübergreifenden Treibjagd am vergangenen Samstag im Waldgebiet zwischen Inzigkofen, Göggingen und Meßkirch 81 Wildschweine erlegt worden. Das entspreche dem durchschnittlichen Streckenergebnis eines ganzen Jagdjahres in diesem Raum. Das heißt: Innerhalb von drei Stunden wurden so viele Wildschweine abgeschossen wie sonst in einem ganzen Jahr. An der Jagd beteiligt haben sich Presseberichten zufolge 181 Jäger und 100 Treiber. Zudem kamen 60 Jagdhunde zum Einsatz. Die Hegeringe Sigmaringen und Meßkirch und der Bauernverband hatten zu dieser revierübergreifenden Drückjagd aufgerufen.
PETA Deutschland e.V.: „Abartige Auswüchse der Jagd“
Bei einer Jagd mit 181 Jägern, 100 Treibern und 60 Hunden handelt es sich um einen abartigen Auswuchs der Jagd, der nicht weidgerecht sein kann, sagt Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. „Statt derartige Massaker an Wildschweinen zu begehen, sollten die Jäger erst einmal damit aufhören, das Schwarzwild mit Tonnen von Futter zu mästen“, so Dr. Haferbeck..
Verstöße gegen geltendes Recht?
Wenn bei einer riesigen Treibjagd mit 181 Jägern und 100 Treibern innerhalb von nur drei Stunden so viele Wildschweine abgeschossen werden wie sonst in einem ganzen Jahr, kann dies weder weidgerecht noch tierschutzgerecht sein. Vielmehr handelt es sich hierbei um ein furchtbares Massaker an Tieren. Um in Zukunft derartige Auswüchse der Jagd zu verhindern, haben mehrere Tierschutzorganisationen die auf Jagdrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Storr mit der Ausarbeitung einer umfassenden Strafanzeige beauftragt. Rechtsanwalt Dominik Storr ist der Auffassung, dass die von den Hegeringen Sigmaringen und Meßkirch sowie dem Bauernverband organisierte Jagd gleich in mehreren Punkten gegen das geltende Jagdrecht und das Tierschutzgesetz verstößt: Zum einen würden Wildschweine wie Schädlinge behandelt werden. Für Schädlingsbekämpfung seien die Jäger aber nicht zuständig. Zudem gebe es für revierübergreifende Jagden dieser Größenordnung keine gesetzliche Grundlage. Hinzu komme, dass bei Jagden dieser Größenordnung das gesamte ökologische Gleichgewicht in den betroffenen Revieren und darüber hinaus aus den Fugen gerate, was letztlich gegen das Jagdgesetz verstoße. Auch würden dadurch die Sozialstrukturen der Wildschweine zerstört werden, was eine unkontrollierte Vermehrung und damit eine Wildschweinschwemme zur unweigerlichen Folge habe. Ein weiterer Verstoß sei, dass Jagden dieser Größenordnung nicht weidgerecht sein können. „Bei Jagden dieser Größenordnung handelt es sich um einen reinen Totschießaktionismus, der mit Weidgerechtigkeit nichts zu tun hat und zu dem vor allem die Bauernverbände sowie die entsprechenden Lobbyisten in den Ministerien aufstacheln“, so Rechtsanwalt Storr.
Neustadt am Main, den 14.12.2013
Rechtsanwalt
Dominik Storr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 14.12.2013
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