Die juristischen Voraussetzungen sind mit dem Tierschutzgesetz existent, werden aber, wie in Absprache, Vorsatz, oder Anordnung, von der Exekutive missachtet und ignoriert. Dem Passus „guter (vernünftiger) Grund“ wird die Konterkarierung des gesamten TSchG zugeordnet, während dem GG Artikel „und die Tiere“ keinerlei Bedeutung zugemessen wird. Dies ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz und legt schlüssig … Bernd Wolfgang Meyer zu „Was tun Sie gegen die Subventionierung der Tierprodukteindustrie, Herr Dr. Henrich?“ weiterlesen
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