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VGT – Verein gegen Tierfabriken
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Das Amt der Bgld Landesregierung hat nun bestätigt, dass mehr als 1500 Unterschriften für eine Volksabstimmung innerhalb der 7-Tage-Frist abgegeben wurden: Sperrfrist tritt in Kraft

Wien (OTS) – So schnell geben sich die Tierschutzorganisationen im Burgenland nicht geschlagen. Nachdem die SPÖ-Regierung die Aufhebung des Gatterjagdverbots im Alleingang beschlossen hatte, formierte sich eine Initiative für eine Volksabstimmung über diese Aufhebung und legte innerhalb von 7 Tagen nach Beschlussfassung 2204 Unterschriften für eine Volksabstimmung vor. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung hat nun nach eingehender Prüfung festgestellt, dass lediglich 58 dieser Unterschriften ungültig waren und damit die im Volksabstimmungsgesetz vorgesehene Mindestanzahl von Stimmen überschritten worden ist. Damit tritt bis 4. Februar 2021 eine Sperrfrist für den Beschluss zur Aufhebung des Gatterjagdverbots in Kraft. In dieser Zeit hat der Tierschutz nun die Möglichkeit, insgesamt 12.000 von den Gemeinden beglaubigte Unterschriften vorzulegen. Gelingt das, muss die Landesregierung eine Volksabstimmung über die Aufhebung des Gatterjagdverbots durchführen.

Die Bestätigung der Landesregierung im Original: Martin Balluch’s Blog ( martinballuch.com/volksabstimm… ) …

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APA OTS – 29.12.2020; 10:04 Uhr
www.ots.at/presseaussendung/OT…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 29.12.2020
twitter.com/fellbeisser

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