VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN – VgT.at – Pressemitteilung vom 05.11.2020

Rückfragehinweis:
Ann-Kathrin Freude, 01/929 14 98, medien@vgt.at

Nach einer Beschwerde des VGT bestätigt die EU das verordnungswidrige Vorgehen Österreichs bei Tiertransporten.

Einen Teilerfolg konnte der VGT in Sachen Kälbertransporte nun erzielen. Streitpunkt: Die stundenlangen Ver- und Entladezeiten der Tiere wurden nicht in der Beförderungsdauer berücksichtigt. Durch diese Verlängerung der Transportzeiten wurde nicht nur Tierleid in Kauf genommen, sondern Unternehmen womöglich ein Wettbewerbsvorteil verschafft.

Immer wieder dokumentierten Mitarbeiter_innen des VGT die wöchentlich stattfindenden Kälbertransporte von Bergheim bei Salzburg nach Spanien. Obwohl die Strecke von etwa 1500km nicht innerhalb der maximal erlaubten 19 Stunden zu bewältigen ist, wurden diese von den Behörden bewilligt. Anzeigen des VGT wegen Tierquälerei und Amtsmissbrauch blieben erfolglos.

Bis zu 6 Stunden längere Transportzeiten ermöglicht

Dem VGT liegt ein Schreiben vor, aus dem hervorgeht, dass das Ministerium auf Initiative der Salzburger Behörden die Ver- und Entladezeit der Tiere zumindest seit 2017 nicht mehr zur Beförderungsdauer zählte. Damit wurde die EU-Verordnung ausgehebelt und für die Transportunternehmen direkte Transporte von der Kälbersammelstelle in Salzburg nach Spanien ermöglicht. Mitarbeiter_innen des VGT konnten dokumentieren, dass die ersten Kälber bereits 6 Stunden vor der Abfahrt auf die LKW gebracht wurden und der gesamte Transport somit auf bis zu 26 Stunden – statt der erlaubten 19 – ausgeweitet wurde. Erst die EU-Kommission konnte die jahrelange Praxis nun aufgrund einer Beschwerde durch den VGT beenden.

VGT-Campaignerin Ann-Kathrin Freude: „Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass wirtschaftliche Interessen so gut wie immer über den Tierschutz gestellt werden. Es ist deshalb ein Teilerfolg für den VGT, dass diese stundenlange Verlängerung der Transportzeit nun ein Ende hat. Eigentlich unglaublich, dass all unsere Anzeigen in Österreich eingestellt wurden und geltendes Recht erst nach einer Beschwerde an die EU eingehalten wird.“

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Online-Version des Artikels:
vgt.at/presse/news/2020/news20…

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Verein Gegen Tierfabriken (05.11.2020; 15:11 Uhr)
medien@vgt.at

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 05.11.2020
twitter.com/fellbeisser

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