Albert Schweitzer Stiftung f. u. Mitwelt
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Diana von Webel
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Berlin (ots) – Der Tierschutzverein Animal Rights Watch (ARIWA) hat mit Unterstützung der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz das Bundesverwaltungsgericht angerufen. Die Tierschützer hoffen auf Revision eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das eine Klage von ARIWA zurückgewiesen hatte. Mit dem Verfahren gegen die Veterinärbehörde im Kreis Steinfurt will ARIWA grundsätzlich klären lassen, ob ein verbandsklageberechtigter Tierschutzverein zur Vorbereitung einer Klage auf Einschreiten gegen Tierschutzverstöße auch ein Recht darauf hat, in die Verwaltungsakten Einsicht zu nehmen.

»Tierschutzorganisationen können ihr Klagerecht nur wirksam wahrnehmen, wenn sie auch Einsicht in die Akten der Veterinärämter nehmen können«, bemängelt Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. »Ihnen fehlen sonst wichtige Informationen darüber, ob sich ein Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzrecht erhärten lässt und somit eine Verbandsklage Aussicht auf Erfolg hat.« …

Presseportal.de (Pressemitteilung) – 18.10.2019; 13:25 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 18.10.2019
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