Hunde haben eine starke Beziehung zu ihren Besitzern und bleiben nur ungern alleine. Ideal ist es da, wenn Hundehalter ihren Vierbeiner einfach mit zur Arbeit nehmen können ( www.arbeitsrechte.de/buerohund… ). Dies ist jedoch nicht in jedem Beruf möglich und gerade die Kollegen sind nicht immer damit einverstanden, wenn ein Tier am Arbeitsplatz herumläuft. Aber können sie es tatsächlich verbieten? Wie sieht die Gesetzeslage aus?
Studien zeigen, dass Tiere im Büro die Zufriedenheit und Motivation aller Mitarbeiter steigern und den Stresslevel reduzieren können. Trotzdem besteht für Hundehalter in Deutschland kein grundsätzliches Recht, ihren Liebling einfach mit zur Arbeit zu nehmen. Dafür ist die ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers notwendig. Verbietet dieser den Bürohund, muss der Besitzer dies akzeptieren.

Erteilt der Arbeitgeber hingegen die Erlaubnis, dass ein Angestellter seinen Hund mit zur Arbeit nimmt, gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Konkret bedeutet das: Erlaubt der Chef einem Arbeitnehmer den Bürohund, muss er es auch den anderen erlauben. Liegen allerdings triftige Gründe vor, warum ein ganz bestimmter Hund nicht am Arbeitsplatz erwünscht ist, z.B. weil er zu groß oder schlecht erzogen ist, kann der Arbeitgeber es dem Halter dieses Hundes verbieten, ihn mit ins Büro zu bringen.

Sofern es keine vertragliche Vereinbarung gibt, dass der Hund am Arbeitsplatz erlaubt ist, kann der Chef seine Erlaubnis jederzeit wieder entziehen. Wer ohne die Zustimmung des Arbeitgebers trotzdem seinen Vierbeiner mit zur Arbeit bringt, muss mit einer Abmahnung oder sogar einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen.

Es ist ratsam, immer einen Plan B zu haben, wo der Hund unterkommen kann, wenn er im Büro plötzlich nicht mehr erwünscht sein sollte.

Regeln sind wichtig

Zwar entscheidet allein der Arbeitgeber darüber, ob der Hund mit zur Arbeit darf oder nicht, aber es kann nicht schaden, auch die Kollegen mit der Idee zu versöhnen. Dies beugt nicht nur Konflikten vor, sondern kann auch die Meinung des Chefs beeinflussen.

Das Einhalten bestimmter Regeln kann dabei helfen, dass auch die Mitarbeiter den Bürohund akzeptieren. Zuallererst sollte dieser natürlich stubenrein, gesund und vor allem erzogen sein. Es ist wichtig, dass das Tier weiß, dass am Arbeitsplatz nicht herumgetobt wird. Auch sollte es begreifen, dass es nicht unerlaubt zu jedem Menschen hinlaufen darf, denn so mancher Kollege könnte sich dadurch gestört fühlen.

Auch Herrchen bzw. Frauchen muss klar sein, dass womöglich nicht jeder im Büro ein Hundefreund ist; vielleicht hat auch jemand eine Allergie oder Phobie. Ein solcher Kollege muss die Möglichkeit haben, dem Hund auszuweichen. Dies geht am besten, indem bestimmte Bereiche für den Vierbeiner schlichtweg tabu sind. Gleichzeitig braucht aber auch der Hund einen Platz, an den er sich zurückziehen kann.

Hier ist es wichtig, den Kollegen begreiflich zu machen, dass sie das Tier in Ruhe lassen sollen, wenn es schläft, und ihm auch nicht ohne Zustimmung des Besitzers Leckerlis zustecken. Am einfachsten ist es hier, klare Regeln für die Mitarbeiter aufzustellen.

Letzten Endes liegt es am Hundehalter, dafür zu sorgen, dass Mensch und Tier stressfrei miteinander auskommen. Dazu muss er auch das Temperament und den Charakter seines Vierbeiners beachten. Gerade von jungen Hunden kann man meist nicht erwarten, den ganzen Tag still in einer Ecke zu liegen. Darum ist es wichtig, für ausreichend Beschäftigung und Auslauf während des Arbeitstages zu sorgen. Dann bleibt der Hund entspannt und ausgeglichen und stört den Arbeitsalltag nicht.

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Sibel Örgen (06.05.2019; 09:32 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 06.05.2019
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