Sehr geehrte Damen und Herren

mit Unterstützung der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz sowie weiterer Tierschutzorganisationen ist eine Taubenfreundin nun den Weg zu den Verwaltungsgerichten gegangen, um ein kommunales Taubenfütterungsverbot überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der angehängten Pressemitteilung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich unter 0172.2606538.

Herzlichst. BEATE FISCHER
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Presse&Öffentlichkeitsarbeit

Pressemitteilung

Taubenfütterungsverbote sind Tierquälerei und rechtswidrig

Musterklage gegen kommunales Taubenfütterungsverbot eines Gemeindeparlaments

Feststellungsklage zu Taubenfütterungsverbot in Fulda wegen fehlender Expertise bei den Amtsgerichten nunmehr vor dem Verwaltungsgericht

Berlin, 10.04.2019

Mit Unterstützung der Erna-Graff Stiftung für Tierschutz sowie weiterer Tierschutzorganisationen ist eine Taubenfreundin nun den Weg zu den Verwaltungsgerichten gegangen, um ein kommunales Taubenfütterungsverbot überprüfen zu lassen. Die Klägerin, die inzwischen, wie vielfach öffentlich berichtet, von der Stadt Fulda mit zahlreichen Bußgeldbescheiden wegen ihres angeblich verbotenen Taubenfütterns überzogen worden ist, will nunmehr eine grundsätzliche Klärung der Frage erreichen, die letztlich durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgen soll. Eingereicht worden ist die Klage nunmehr beim Verwaltungsgericht Kassel. Damit soll den zu dieser Frage regelmäßig nicht von Sachkunde gekennzeichneten völlig uneinheitlichen Entscheidungen diverser Amtsgerichte in Deutschland, die für die Überprüfung von Bußgeldbescheiden aus allen Bereichen des Lebens zuständig sind, ein Ende bereitet werden.

Stadttauben werden in Deutschland vielfach als Problem angesehen, weshalb in einigen Städten Taubenfütterungsverbote erlassen wurden, um der vermeintlichen Plage Herr zu werden. Dieser zwangsweise Fütterungsverzicht ist aus tierschützerischer Sicht nicht akzeptabel. Stadttauben entstammen zu fast 100% privaten Züchtungen und sind also Haustiere bzw. deren Abkömmlinge, die unbedingt auf die Fütterung durch Menschen angewiesen sind. Andernfalls sterben sie einen langwierigen und qualvollen Tod durch Verhungern. Hinzu kommt, dass die Fütterungsverbote ihren Zweck – die Bestandsminimierung – gar nicht erfüllen. Das zeigen Erfahrungen vieler Städte. Denn aufgrund der Züchtung brüten die Tauben auch bei Nahrungsknappheit und zeugen stetig weiter Nachkommen, auch im Winter, anders als ihre wilden Artgenossen. Diese Methode der Bestandsminimierung ist daher zum einen für die Tiere eine nicht hinnehmbare Qual, die ihnen der Mensch als Züchter „eingebrockt“ hat und zum anderen nicht einmal zielführend.

Auch die Stadt Fulda hatte sich seit einiger Zeit dem Thema „Tauben in der Stadt“ gewidmet, allerdings mit mäßigem bis keinem Erfolg. Nachdem man von der gezielten Tötung der Tiere – ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – wieder absah, wurde eine an sich geeignete Maßnahme, der Bau eines Taubenhauses, in Angriff genommen. Grundsätzlich eine gute Idee, leider völlig falsch umgesetzt, da ein Taubenhaus außerhalb der Stadtgrenzen von standorttreuen Stadttauben nicht angenommen wird, sie nicht dorthin umsiedeln und sich somit der gewünschte Effekt nicht einstellt.

Nun wird also auf das Fütterungsverbot auf der Grundlage der Fuldaer Gefahrenabwehrverordnung zurückgegriffen, was in der Praxis nichts anderes bedeutet, als die Tauben dem langsamen und elenden Verhungerungsprozess auszusetzen, da die in der Stadt verfügbaren Nahrungsressourcen bei Weitem nicht ausreichen. Dieses Verfahren stellt einen klaren Verstoß gegen das geltende Tierschutzrecht dar, demgemäß keinem Tier grundlos erhebliches Leid und Schmerz zugefügt werden darf.

Zitat aus der Klageschrift:
„Im vorliegenden Fall hat das Amtsgericht Fulda nachdrücklich bewiesen, dass eine vertiefte Befassung mit den zugrundeliegenden verwaltungsrechtlichen Fragen offensichtlich außerhalb seiner Möglichkeiten liegt.“

Die oben bereits erwähnte Tierschützerin kümmert sich seit Jahren um die Fuldaer Stadttauben. Seit 2009 betreibt sie auf eigene Kosten mit ihrer artgerechten Fütterung eine Notversorgung, um die Tiere vor diesem Hungertod zu bewahren. Durch ein verhängtes Fütterungsverbot und damit einhergehende Bußgeldbescheide, gegen die Einspruch erhoben wurde, sind nun verschiedene Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig, gegen die sie sich durch die Feststellungsklage zur Wehr setzt. Das Verfahren wird u.a. von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz schon seit geraumer Zeit inhaltlich begleitet, weil es sich hier um ein Musterverfahren handeln soll, das einen grundsätzlichen Einfluss auf den juristischen Umgang mit Stadttauben in Deutschland haben dürfte. Die namhafte Berliner Anwaltskanzlei, die die Klägerin vertritt, hat für den Verlauf des Verfahrens eine Fülle von Beweisanträgen u.a. zur Anhörung von Sachverständigen angekündigt, mit denen u.a. nachgewiesen werden soll, dass letztlich viele verantwortungslose Brieftaubenzüchter Urheber der „Taubenplage“ sind, nicht aber die von ihren Haltern im Stich gelassenen Tauben selbst, deren wilde Verwandte niemals freiwillig in Städten leben würden.

Zitat aus der Klageschrift:
„Der Klägerin ging und geht es bis heute nicht darum, dem durch den Beklagten verhängten Taubenfütterungsverbot um jeden Preis zuwider zu handeln. Wichtig ist ihr, die Durchführung einer tatsächlich tierschutzgerechten Maßnahme.“

Sollte die Klage erfolgreich sein, dürfen die Tauben weiterhin gefüttert werden. Ziel sollte jedoch sein, die Stadt Fulda davon zu überzeugen, die Taubenfrage endlich auf tierschutz-adäquate und professionelle Weise zu lösen, indem sie in der Innenstadt ein betreutes Taubenhaus nach dem sog. Augsburger Modell aufstellt, was bereits vielerorts zu beeindruckenden Ergebnissen geführt hat. Nach einem entsprechenden Urteil in höchster Instanz werden auch andere Kommunen ihr verantwortungsloses Tun nicht fortsetzen können.

Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Waisenstraße 1 – Eingang Littenstraße 108 – 10179 Berlin-Mitte – Tel.: 030/852 49 53 – Fax: 030/852 97 43 www.erna-graff-stiftung.deinfo@erna-graff-stiftung.de Bankverbindung: IBAN: DE24 3706 0193 6010 5250 53– BIC: GENODED1PAX Behördlich als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Spenden sind steuerlich abzugsfähig.

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Zur sofortigen Veröffentlichung freigegeben.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne:
Beate Fischer / Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Tel.: +49 172 2606538
fischer@erna-graff-stiftung.de

Willkommen bei der Erna-Graff-Stiftung!

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Presse | Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz (11.04.2019; 13:54 Uhr)
presse@erna-graff-stiftung.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 11.04.2019
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