Pressemitteilung von: kanzlei JURA.CC / PR Agentur: kanzlei JURA.CC
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. April 2018 – VI ZR 396/16 entschieden, dass es zulässig ist, nichtgenehmigte Aufnahmen aus einem Bio-Hühnerstall zu verbreiten.

Im konkreten Fall hat ein Biobauer gegen einen Tierschützer geklagt, der sich nachts Zugang zu seinem Hühnerstall verschaffte und dort Bildaufnahmen anfertigte. Die Aufnahmen hat der Tierschützer dann veröffentlicht. Die Aufnahmen zeigen u.a. Hühner mit unvollständigem Federkleid und tote Hühner. Die Aufnahmen wurden im Fernsehen in der ARD unter dem Titel „Wie billig kann Bio sein?“ und im Rahmen der Sendung „FAKT“ unter dem Titel „Biologische Tierhaltung und ihre Schattenseiten“ ausgestrahlt. Die Beiträge befassen sich u.a. mit den Auswirkungen, die die Aufnahme von Bio-Erzeugnissen in das Sortiment der Supermärkte und Discounter zur Folge hat, und werfen die Frage auf, wie preisgünstig Bio-Erzeugnisse sein können. …

openPR.de (Pressemitteilung) – 26.03.2019; 16:27 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 27.03.2019
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