VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof als zuständiges Höchstgericht noch einmal die Gewalttaten von Mayr-Melnhof bestätigt hat, müssen nun Konsequenzen folgen.
Wien (OTS) – Wie bekannt ist, hat der Verwaltungsgerichthof höchstgerichtlich bestätigt, dass der Salzburger Gatterjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof
• zwei Tierschützer rechtswidrig festgenommen,
• einen Tierschützer verletzt,
• einem Tierschützer mit Gewalt die Videokamera entwendet,
• einen Tierschützer in seiner Menschenwürde verletzt,
• Beweismittel fingiert
• und vor Gericht die Unwahrheit gesagt hat.
Der Tierschutzanwalt Mag. Stefan Traxler fordert daher von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, dass Mayr-Melnhof seines Amtes als beeidetes Jagdschutzorgan enthoben wird und dass von ihm die entstandenen Kosten von € 7.440 eingetrieben werden. Es kann wohl weder angehen, dass ein Gewalttäter weiterhin als Beamter der BH fungiert, noch, dass die durch diesen Gewalttäter entstandenen Gerichtskosten von der Allgemeinheit beglichen werden. …
APA OTS (Pressemitteilung) – 25.01.2019; 08:30 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 25.01.2019
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