Liebe EMMA-Redaktion,
als Tierschützerin und als Frau fühle ich mich von der Werbung der Fa. Viehtransporte Kellers angewidert. Man stelle sich das auch mal vor, ein aufreizend zur Schau gestellter Frauenkörper, schwanger, mit Schweinekopf, unterlegt mit der Aufschrift ´Transport mit Leidenschaft´. Ich bin einfach wirklich sprachlos ob der Antwort des Werberates. Die Karikatur stellt ein weibliches Schwein dar … und sei deshalb keine Diskriminierung. Woran erkennt der Werberat ein weibliches Schwein? Am ausladenden Busen? An mit Strümpfen und Strapsen bekleideten Beinen, die ein Schwein normal so auch nicht hat?
Wir vom Bündnis www.mensch-fair-tier.de/ sind da gänzlich anderer Meinung und wir verstehen diese Ansicht auch so nicht.
Ist dies vielleicht ein Thema für die Emma?
Feministische und solidarische Grüße,
Angelika Rimbach
——– Originalnachricht ——–
Datum: 27.11.2018 17:13
An: redaktion@emma.de
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Sehr geehrte Frau Rimbach,
bitte beachten Sie das Schreiben des Deutschen Werberates in der Anlage.
Mit freundlichen Grüßen,
Deutscher Werberat
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Deutscher Werberat
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30/ 59 00 99-721
Fax: + 49 (0)30/ 59 00 99-722
Mail: werberat@werberat.de
Internet: www.werberat.de
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Anlage:
DEUTSCHER WERBERAT | AM WEIDENDAMM 1A | 10117 BERLIN
Frau
Angelika Rimbach
26. November 2018
BETRIFFT
Fahrzeugwerbung der Firma Kellers Viehtransporte
„Transport mit Leidenschaft“
Sehr geehrte Frau Rimbach,
wir beziehen uns auf Ihre Beschwerde vom 20. November 2018 und teilen Ihnen mit, dass die oben genannte Werbung bereits Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens vor dem Deutschen Werberat war.
Unter Berücksichtigung der aus der Bevölkerung vorgebrachten Kritik und der Stellungnahme des werbenden Unternehmens hat das Gremium des Werberats entschieden, dass die Werbung nicht zu beanstanden ist. Der Werberat ist der Ansicht, dass das Motiv die Karikatur eines weiblichen Schweins zeigt und nicht etwa eine Person darstellt. Aus diesem Grund können Frauen durch die Abbildung nicht diskriminiert werden. Auch sind Anhaltspunkte für eine Billigung von gewalttägigen Übergriffen auf Frauen allein vor diesem Hintergrund schon nicht erkennbar. Die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen sind vorliegend nicht einschlägig.
Der Deutsche Werberat weist ausdrücklich darauf hin, dass man unter geschmacklichen Gesichtspunkten durchaus geteilter Meinung über die werbliche Maßnahme sein kann. Gleichwohl hat die Werbung noch nicht die Grenzen zum Verbotsbereich der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats überschritten.
Aus diesem Grund sieht der Werberat keine Veranlassung zu einer Beanstandung.
Wir bedanken uns abschließend für Ihren Hinweis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen,
Team Deutscher Werberat
DEUTSCHER WERBERAT | AM WEIDENDAMM 1A | 10117 BERLIN
TEL.: +49 30 590099-700 | FAX: +49 30 590099-722 | E-MAIL: WERBERAT@WERBERAT.DE |
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Übersandt von:
Martina Patterson (28.11.2018; 11:28 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.de
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 28.11.2018
twitter.com/fellbeisser
Der Deutsche Werberat ist offenbar nicht zu gebrauchen. Ich würde es beim Verbraucherschutz melden oder noch besser bei der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung probieren: www.berlin.de/sen/lads/beratun…
Absolut widerliche Werbung und absolut widerliche Antwort vom Dt. Werberat.
Beste Grüsse