Presseaussendung – Text einschließlich Foto, zur freien Verfügung
( Zeichen: ohne/mit Leerzeichen 2.993/3.462 | Quelle-Foto: C. Schäfer )

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Das islamische Schächt-Opferfest “Kurban Bayrami” findet in diesem Jahr vom 21. bis 24. August 2018 statt. Per Anlage dazu zwei Beiträge (Kurz- und Langversion) sowie ein Foto.

Ich wäre Ihnen für eine Veröffentlichung dankbar. Copyright für Text und Foto liegen bei mir.

Es wird bei Übernahme der Meldung um entsprechende kurze Rück-Info-Mail gebeten. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Dittmann / 17.08.2018
Arbeitskreis für Umweltschutz und Tierschutz –
BAG gegen betäubungsloses Schächten
Postfach 11 55
D-67801 Rockenhausen
Tel.: 0151 / 65 444 016
E-Post: ulrich.dittmann-arbeitskreis-t…

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Betäubungsloses Schächten ist verboten

Darauf weist der ´Tierschutz-Arbeitskreis gegen betäubungsloses Schächten´ – aus Anlass des islamischen Schächt-Opferfestes „Kurban Bayrami“ (türkisch), oder „Idul Adha“ (arabisch) – hin.
Es findet in diesem Jahr vom 21. bis 24. August 2018 statt. ( Quelle: islam.de/2860 )

Diesem archaischen Tun liegt im Judentum die Erzählung der Beinahe-Opferung Isaaks (Genesis 22,1-19) durch Abraham, oder im Islam das Gedenken an den Propheten Ibrahim zugrunde, der bereit war, seinen Sohn Ismail an Allah zu opfern. Nach islamischem Glauben sollte jeder wirtschaftlich Bessergestellte ein Tieropfer bringen.

In Deutschland leben mittlerweile weit über 4 Millionen Menschen islamischen Glaubens. Leider halten sich einige von diesen nicht an das hier bestehende Betäubungsgebot und schlachten Tiere – insbesondere anlässlich des Kurban Bayrami Opfer-Festes – tierschutzgesetzwidrig ohne jegliche Betäubung.
Ein harmonisches Zusammenleben aller Bevölkerungsschichten kann jedoch nur gedeihen, wenn solche Tierschindereien unterlassen – eine hier geltende Verfassungsethik und allgemein gültige Gesetze respektiert werden. Und hier hapert es ganz gewaltig, bei den nach hier Zugereisten.–

Eine „In-Ohnmacht-Versetzung“ der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird aber von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten als absolut religionskonform angesehen – ebenso mittlerweile auch eine gottgefällige Geldspende, gegeben an Arme. Es besteht also für Muslime in Deutschland kein Grund betäubungslos zu schächten.

Es ergeht an alle Landesbehörden die dringliche Forderung, das in der Verfassung verankerte Staatsziel Tierschutz endlich umzusetzen und keine „Ausnahmegenehmigungen“ (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG) zum betäubungslosen Schächten zu erteilen, sowie im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen zu achten.
Illegal geschächtete Tiere werden strafbewehrt beschlagnahmt und Landwirte die Tiere verkaufen, obwohl sie annehmen müssen, dass diese gesetzwidrig geschächtet werden sollen, oder gar solche tierschutzwidrigen Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, können wegen Beihilfe belangt und nach § 27 StGB mit hohen Geldbußen, bis 25.000 Euro, bestraft werden. Also keine Abgabe von Tieren an muslimische Privatpersonen!
Durch pathologische Untersuchungen kann übrigens jederzeit bei einem getöteten Tier noch im Nachhinein festgestellt werden, ob es mit, oder ohne Betäubung geschächtet wurde. ( wolodja51.wordpress.com/das-be… )

Die Ordnungsbehörden sind angewiesen im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen Gesetze (Schaftransport im Autokofferraum, Schwarz-Schächtungen in Asylheimen, auf Bauernhöfen oder in Feld und Flur) zu achten und auch entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung explizit nachzugehen.

Letzteres ist besonders wichtig, da Deutschland – wie bekannt – förmlich von Zuwanderern islamischen Glaubens überflutet wird, die teilweise weder lesen, der deutschen Sprache mächtig sind, geschweige denn die hiesigen Gesetze kennen.
Mehr siehe: wolodja51.wordpress.com/das-be…
V.i.S.d.P.: Ulrich Dittmann / 16.08.2018

Anlage: Foto

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Ulrich Dittmann (17.08.2018; 16:16 Uhr)
ulrich.dittmann@web.de

Siehe auch:

Islamisches Opferfest, „schutzbedürftige Geflüchtete“, buckelnde Deutsch-Michl und eine tumbe Politikerclique

Beitrag von Ulrich Dittmann anlässlich des Islamischen Opferfestes „Kurban Bayrami“ vom 21. – 24.08.2018
Islamisches Opferfest, „schutzbedürftige Geflüchtete“, buckelnde Deutsch-Michl und eine tumbe Politikerclique

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 17.08.2018
twitter.com/fellbeisser

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