Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein

Verordnung bringt neue Regeln für die Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit

Wien (OTS/BMASGK) – „Als Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz habe ich auch die Tierschutz-Agenden übernommen und damit einen Bereich, der mir sehr am Herzen liegt“, kommentiert Mag. Beate Hartinger-Klein die am 1. Juli 2018 in Kraft tretende Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung. Diese regelt die Haltung von Tieren in Tierheimen, Tierpensionen, Tierasylen bzw. Gnadenhöfen sowie im Rahmen einer gewerblichen und sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit. …

APA OTS – 29.06.2018; 14:35 Uhr
www.ots.at/presseaussendung/OT…

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 29.06.2018
twitter.com/fellbeisser

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein