( Betr.: Niederlage für Thurgauer Tierschützer: Erwin Kessler ungestraft als “Antisemit” bezeichnet
www.fellbeisser.net/news/niede… )

Einmal mehr:
So werden Zeitungs-Leser manipuliert

Diesmal von der linken WoZ und schon wieder vom rechten St Galler Tagblatt (NZZ-Gruppe)
– les extrèmes se touchent

WoZ und das zur NZZ-Gruppe gehörende St Galler Tagblatt tun sich wieder mal mit Halb- und Unwahrheiten hervor, mit denen die Leser getäuscht werden. Es geht um Berichte der letzten Woche zum erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht Winterthur, wo die grüne Rassismus-Hetzerin Regula Sterchi teilweise freigesprochen wurde. Ihr Verteidiger, Amr Abdelazis, ist übrigens bekennender Fleischfresser, wie er in seinem Plädoyer stolz verkündet und damit bei der Richterin gepunktet hat.

Die WoZ hatte unwahr behauptet, der zweite Schächtprozess gegen VgT-Präsident Erwin Kessler habe damals durch Verjährung geendet. Damit wurde dem Leser suggeriert, es sei nur dank Verjährung nicht zu einer zweiten Verurteilung wegen Rassendiskriminierung gekommen. Die WoZ hat diese unwahre, ehrverletzende Behauptung dann unter dem Druck eines beim Bezirksgericht Münchwilen hängigen Gesuchs um superprovisorische in der Online-Ausgabe gelöscht, nachdem sie vorher auf ein aussergerichtliches Ersuchen nicht reagiert hatte. In der nächsten Ausgabe wird zudem folgende Gegendarstellung veröffentlicht (nachdem Erwin Kessler zuerst auch diesbezüglich mit einer gerichtlichen Klage drohen musste):

Gegendarstellung zu ‘Klagen am laufenden Band’ in der WoZ vom 5. April 2018: Die Behauptung, der zweite Schächtprozess habe 2010 mit der Verjährung geendet, ist unwahr. Wahr ist, dass ich in allen noch nicht verjährten Anklagepunkten frei gesprochen worden bin und in der Begründung des Kostenentscheides, der zu meinen Gunsten ausfiel, festgehalten wurde, dass es auch in den verjährten Anklagpunkten zu Freisprüchen gekommen wäre.
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch

Das St Galler Tagblatt berichtete am Samstag, 8. April, gross über dieses Urteil mit der Schlagzeile: “Niederlage für Thurgauer Tierschützer: Erwin Kessler ungestraft als Antisemit bezeichnet.” Kein Wort über die 25 bisher erfolgten Verurteilungen wegen ähnlichen Rassismusvorwürfen ( www.vgt.ch/doc/hetzkampagne/in… ). Die anderen sind noch vor zweiter Instanz hängig, weil die Beklagten bzw Angeklagten jeweils Berufung erhoben haben. Auch im parallelen Zivilverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die nun in Winterthur erstinstanzlich Freigesprochene hat Erwin Kessler vor dem Bezirksgericht Münchwilen zum genau gleichen Sachverhalt gewonnen ( www.vgt.ch/doc/hetzkampagne/17… )! All das hat das Tagblatt unterdrückt, noch nie ein Wort über diese Erfolge berichtet, nicht einmal über die rechtskräftigen. Statt dessen wurde noch ein vor 14 Jahren verlorenes Gerichtsverfahren erwähnt. Die Begründung für den überraschend erstinstanzlichen Freispruch in Winterthur liegt noch nicht vor. Sehr wahrscheinlich erfolgte der Freispruch nur deshalb, weil das Gericht der Angeklagten Gutgläubigkeit zugestanden hat, dh weil sie ihre Behauptung gutgläubig für wahr gehalten, mit andern Worten sich unverschuldet geirrt habe. Was ist das für ein Journalismus, wo über 25 Gerichtserfolge zum gleichen Thema kein Wort berichtet wird, sondern erst, wenn Erwin Kessler ausnahmsweise einmal eine – nicht rechtskräftige! – Niederlage einstecken muss! Damit wurde der falsche, ehrverletzende Eindruck erweckt, die Rassismusvorwürfe entsprächen der Wahrheit. Unser Rechtsanwalt Rolf Rempfler hat uns dazu auf folgende Rechtslage hingewiesen:

In Art. 173 Ziff. 5 StGB ist bei Freisprüchen wegen Gutgläubigkeit eine Ehrenerklärung im Urteil zu Gunsten des Klägers (Opfer einer Ehrverletzung vorgesehen, denn bei der gegenwärtigen Formulierung des Dispositivs würde (sofern der Freispruch wegen gelungenem Gutglaubensbeweis erfolgt ist) der falsche Eindruck erweckt, die ehrverletzenden Behauptungen seien sogar zutreffend gewesen. Siehe dazu im StGB-Kommentar von Prof. Schubarth: «Kommt es zu keiner Verurteilung, weil dem Täter der Gutglaubensbeweis gelingt, so kann der Freispruch den falschen Eindruck erwecken, seine Behauptung sei sogar zutreffend gewesen. Vor allem in solchen Fällen kann durch gerichtliche Ehrenerklärung versucht werden, den guten Ruf wieder herzustellen. Ziff. 5 wurden denn auch durch die erste Teilrevision als Korrelat zum Gutglaubensbeweis eingeführt.» Weiter heisst es im Kommentar Schubarth: «Die Ehrenerklärung sollte sinnvollerweise etwa wie folgt lauten: «Die von A erhobene Behauptung, B habe gestohlen, ist nicht erwiesen.»

Der leichtfertig-billige Journalismus, der mit Halbwahrheiten versucht sensationell zu sein, der sich nicht um sollche Fakten und Hintergründe kümmert, ist typisch für das Tagblatt, das offenbar aus Kostengründen auf immer schlechter qualifizierte Journalisten zurückgreifen muss, wobei die Chefredaktion nicht die Grösse hat, Fehler einzuräumen und richtig zu stellen – so kürzlich als in der Regionalausgabe “Toggenburger Tagblatt” ein grosser Bericht erschien über eine in den “VgT-Nachrichten” dokumentierte grosse, üble Schweinefabrik in Bütschwil SG. Darin behauptete die Tagblatt-Journalistin mit völlig haltloser Begründung, den Schweinen sei es wohl in dieser Tierfabrik. Siehe die VgT-Reportage mit authentischen Original-Aufnahmen aus dieser Tierfabrik ( www.vgt.ch/vn/1801/html5/?pn=2… ).

www.vgt.ch/news/180409-woz_und…

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Erwin Kessler (09.04.2018; 07:07 Uhr)
kessler.e@vgt.ch

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 09.04.2018
twitter.com/fellbeisser

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