Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“ – Pressemeldung vom 16.09.2017

Kirchheimbolanden, 16.09.2017 – „Wildtiere im Zirkus – Die unterschätzte Gefahr“, mit diesem reißerischen Titel hat kürzlich der Hessische Rundfunk in seiner Sendung “defacto” ein Thema aufgegriffen, dem sich der Zirkus heute vermehrt stellen muss. Seit einiger Zeit wenden sich einschlägige Tierrechtsorganisationen mit der These an Gastspielstädte, vom Zirkus mit „Wildtieren“ gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Dem Beobachter der Wildtierverbotsdiskussion in Deutschland wird der Hintergrund schnell klar: Zunächst wurde versucht, ein bundesweites Verbot des Mitführens bestimmter Tierarten politisch durchzusetzen – mehrere Anläufe scheiterten im Deutschen Bundestag. Dann versuchte man es mit der Aufforderung an Städte, aus Tierschutzgründen kommunale Verbote zu verabschieden – mehrere eindeutige Urteile, zuletzt in jeweils höchstmöglicher Instanz vor den Oberlandesgerichten in Lüneburg und Greifswald, schoben dem einen Riegel vor. Zwar sind die Urteile nur im jeweiligen Bundesland bindend, haben aber Signalwirkung, was man an zahlreichen gescheiterten Verbotsvorhaben ablesen kann.

Der neueste Trend ist also, dass Städte von interessierter Seite aufgefordert werden, aus Gründen der Gefahrenabwehr Zirkusgastspiele zu untersagen, wenn bestimmte „gefährliche“ Tierarten mitgeführt werden. Wie können betroffene Unternehmen reagieren? Zunächst einmal durch Information. So reichte etwa beim diesjährigen Gastspiel des Circus Probst in Lüneburg eine Begehung des Zirkusgeländes mit Kommunalpolitikern, um die Vorsitzende des zuständigen Ausschusses im Stadtrat von der Abwegigkeit der Verbotsforderung zu überzeugen. Schließlich sprechen die Fakten für sich: Nach Angaben der Gesundheitsberichterstattung des Bundes sind von 1998 bis 2015 insgesamt 338 Todesfälle durch Unfälle mit Hunden und anderen Säugetiere registriert. Davon sind allein 64 Fälle durch Hunde verursacht, die trotzdem keineswegs als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ wahrgenommen werden. Dagegen ist im selben Zeitraum nur ein einziger Todesfall durch einen Unfall mit einem Zirkustier verursacht worden. Großwildtiere wie Elefanten, Nashörner oder Flusspferde, die von einem Wildtierverbot im Zirkus betroffen wären, werden mangels relevanter Vorkommnisse in keinem einzigen deutschen Bundesland auf den Listen gefährlicher Tierarten geführt.

Von einer Gefahr durch Zirkustiere zu sprechen, entbehrt folglich jeder Grundlage. Das sieht auch der Deutsche Städtetag so. Auf einen Offenen Brief des Aktionsbündnisses „Tiere gehören zum Circus“ hin teilte die Organisation mit, dass man „Wildtierverbote“ auch aus gefahrenabwehrrechtlicher Sicht ablehne. Vor dem Hintergrund nur vereinzelter Ausbrüche von Zirkustieren könne nicht von einer Gefahr für die Öffentliche Sicherheit ausgegangen werden. Die aktuelle Rechtslage reiche aus.

Woher der Wind tatsächlich weht, wird an anderer Stelle deutlich: Die Landestierschutzbeauftragte von Baden–Württemberg, Frau Dr. Jäger, hat vor dem Hintergrund der erwähnten Gerichtsurteile eine anwaltliche Stellungnahme zum Thema in Auftrag gegeben. Darin heißt es, dass Kommunen, die „kein Risiko eingehen wollen“, sich bei der Begründung von Verboten auf Gründe berufen sollten, die die Gefahrenabwehr betreffen, nicht den Tierschutz. Was das über den Respekt einer Politikerin vor Gerichtsurteilen aussagt, darf jeder selbst beurteilen. Klar ist indes: Hier wird zum Schaden der Zirkusunternehmen versucht, ein Problem zu konstruieren, das nachweislich keines ist.

Geschrieben von: Daniel Burow

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Pressekontakt:

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c/o Dirk Candidus
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67292 Kirchheimbolanden

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Aktionsbündnis “Tiere gehören zum Circus”, Kupferbergstraße 40 c, 67292 Kirchheimbolanden, Rheinland-Pfalz, Deutschland

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Aktionsbündnis Tiere gehören zum Circus (16.09.2017; 00:35 Uhr)
presse@tiere-gehoeren-zum-circ…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 16.09.2017
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