Ebenso wie der Mensch produzieren auch alle Wirbeltiere bei großen körperlichen Anstrengungen, bei starken Schmerzen, bei Angst und bei Schädigungen des Körpers sogenannte Streß-Hormone. Besonders bei Todesangst – die bei Tieren in Unkenntnis der Schmerz-Ursachen und seiner Dauer in Verbindung mit den äußeren Umständen immer eintritt – und in stärkstem Maße während des Todeskampfes reichern sie sich in großen Mengen an. Infolge des eingetretenen Todes können sie aber nicht mehr abgebaut werden und gelangen beim Verzehr in den Kreislauf des Menschen.

Dabei handelt es sich vorwiegend um Adrenaline, Apomorphine und um Histamine, die so neben anderen, der Fütterung beigegebenen Pharmazeutika im Tier verbleiben wie Wachstums-Hormone, Hydrocortisone, Stilbene, Betablockern, Antibiotika, Östrogene, Chemo-Vitamine und viele Arten von Beruhigungsmitteln.

Laut dem Roch-Medizin-Lexikon ist Adrenalin (Epinephirn) ein Nebennieren-Hormon, das in seiner natürlichen linksdrehenden Form die Leitfähigkeit des Nervensystems bestimmt und damit die gesamte Funktionalität des biologischen Organismus. In krankhafter Weise tritt es im Zusammenhang mit Tumor – Erkrankungen auf. In den Körper gelangt, führt es zu starkem Blutdruckanstieg, zur Kontraktur der peripheren Blutgefäße mit allen Begleiterscheinungen, zu pathologischer Steigerung des Herz – Minutenvolumens und zu wesentlichen Veränderungen der normalen Hormon- und Kreislaufverhältnisse, weswegen auch aus diesem Grund tierexperimentelle Ergebnisse unverwertbar sind.

Die gleichen Wirkungen haben auch alle anderen adrogenen Hormone. Der erhöhte Adrenalin-Level bewirkt im Erwachsenenalter beim Manne eine Feminisierung mit entsprechender Körpersymptomatik und bei der Frau eine Virilisierung der Stimme, des Haarwuchses und der Muskulatur. Vor der Pubertät entsteht bei Mädchen ein Pseudo-Hermaphroditismus mit Amenorrhoe und fehlender Brustentwicklung, beim Knaben zum Hypogonadismus mit frühem Wachstumsstop der Glieder.

Apomorphin wird als Morphin-Abkömmling identifiziert, das dämpfend auf das Atemzentrum wirkt, das Brechzentrum im Gehirn anregt und die Muskulatur extrem entkräftet bis lähmt. Bei hohen Dosen führt es zu Kopfschmerzen, Erbrechen, Sehbehinderung durch Engstellung der Pupillen, Harn- und Stuhlverhaltung sowie Somnambulismus bis zur Bewusstlosigkeit, unregelmäßige und unzureichende Atmung, Kreislauf-Kollaps, Koma und evtl. Tod durch Atemlähmung. Vergleichbare Wirkungen sind von allen Morphin-Substanzen bekannt, und Histamin, das in die Gruppe der Ergotamine eingereiht wird, ist ein weit im Körper verbreitetes Gewebs-Hormon. In seiner inaktiven Form an Heparin gebunden, wird es vorwiegend in den weißen Blutkörperchen gespeichert, in der Lunge, in der Haut, im Magen-Darm-Trakt, im Gehirn, im Liquor, im Speichel und ebenso im Blut.

Auch hier ist ein gesteigertes Vorkommen bei Karzinom-Tumoren bekannt und wird als “Karznoid-Syndrom” bezeichnet. Es entsteht ebenso in großen Mengen bei Gewebszerstörungen, bei Strahlenschädigungen, bei Verbrennungen und bei körperlicher Belastung, wobei es alle Formen der Allergie hervorruft. Normalerweise wird es beim Wegfall der Entstehungsursachen langsam abgebaut, was aber meist der eingetretene Tod verhindert.

Alle Histamine und Ergamine sind bei fehlendem chemisch-physikalischem Nachweis von Unterschieden ihres Strukturaufbaues streng art- und individualspezifisch, weshalb sie in artfremden Lebewesen häufig zu akuter oder chronisch-allergischer Krankheits-Symptomatik führen. Diese Formen reichen von Herz-Rhythmusstörungen über Kopfschmerzen und Blutdruckerhöhungen, zu Hautreaktionen und auch Kreislaufschwäche bis zum Kollaps, sowie zum allergischen Schock mit gelegentlicher Todesfolge. Das soll nicht heißen, daß in jedem Fall solche Folgen klinisch erkennbar gleich auftreten, denn das hängt sowohl von der aufgenommenen Menge der Fremdhormone ab als auch von der jeweiligen Allergie-Disposition des Menschen.

Die vielfältige Krankheits-Symptomatik belegt aber, dass bei ständiger Aufnahme solcher Fremdstoffe toxische Einwirkungen im Körper entstehen, auch ohne sofort erkennbare akute Krankheitsanzeichen. Ob und wann diese sich zu einem diagnostizierbaren Krankheitsbild entwickeln, hängt auch von diesen individuellen Faktoren ab.

Darüber hinaus ist nicht bekannt, wie diese Adrenaline, Morphine und Histamine sich zu den noch vorhandenen genannten chemisch-pharmazeutischen Futterbeimengungen verhalten, welche Interaktionen sie mit diesen eingehen und welche metabolischen Abbauprodukte mit den das Wachstum der Tiere in unnatürlicher Weise beschleunigenden Pharmaka entstehen – unabhängig von den mikrobakteriellen und viralen Verseuchungen des tierischen Fleisches.

Solche bekannten Umstände einer gesundheitsbeeinträchtigenden Nahrung belegen die menschliche Verpflichtung zu einem bestmöglichen schonenden Umgang mit den Tieren, nicht nur aus tierschützerischen Gründen.

Wenn man schon glaubt, Tiere zu Ernährungszwecken schlachten zu müssen, muss die Tötung unerlässlicherweise absolut angst- und schmerzfrei erfolgen. Andernfalls findet sich im Fleisch der Tiere eine übernormale Konzentration der für den Menschen schädlichen und krankheitserregenden Stresshormone neben den jederzeit nachweisbaren ebenfalls gesundheitsschädigenden chemisch-pharmazeutischen Beimengungen im Mastfutter.

Dies ist deshalb für alle von grundsätzlicher Bedeutung, weil die jüdisch-orthodoxen Schächtbefürworter als Forderer eines qualvollen Schächtablaufes, ja nur einen kleinen Teil der Schlachttiere selber essen. Das sind 15 – 20% des Schlachtgewichtes, während der Rest des Tieres ungekennzeichnet in den allgemeinen Fleischhandel gelangt und angeboten wird. Die geforderte Kennzeichnung des Fleisches der nach dem jüdischen Ritus unbetäubt geschächteten Tiere wurde abgelehnt. Hingewiesen wird nicht zuletzt auch auf islamische Schächtbefürworter und die unzähligen “Döner-Verkaufsstände”, deren Fleisch in Bezug auf Herkunft und Schlachtung oft nicht verifizierbar ist. Eine Kennzeichnungspflicht kann es in diesem Fall nicht geben, da das betäubungslose Schlachten in Deutschland für Mitbürger islamischen Glaubens, laut Gesetzgebung, nicht existent sein dürfte.

Dr. med. Werner Hartinger D-79761 Waldshut-Tiengen

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Übersandt von:

Martina Patterson (02.05.2017; 12:26 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.net

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 02.05.2017
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