VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch

VfGH in Ö hatte trotz dreier gegenteiliger Präzedenzurteile des EGMR gegen die Möglichkeit einer Jagdfreistellung entschieden – Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzung

Wien (OTS) – Ende Oktober 2014 hatte ein fast veganer Waldbesitzer in Kärnten das Verfahren mit einem Antrag auf Jagdfreistellung seines Grundstücks ins Rollen gebracht. Anfang November 2016 hat der Verfassungsgerichtshof nach einer öffentlichen Sitzung im September diesen Antrag in letzter Instanz abgelehnt. Und das, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in bereits 3 ganz ähnlich gelagerten Präzedenzfällen für die Waldbesitzer und gegen die Zwangsbejagung entschieden hat. Nun wurde deshalb nach Luxemburg, Frankreich und Deutschland auch in Österreich Beschwerde beim EGMR eingelegt, dass der Zwang gegen einen ethisch tierschutzaffinen Menschen, auf seinem Grund das Quälen und Töten harmloser Wildtiere zulassen zu müssen, gegen die Menschenrechte verstößt. Die Beschwerde im Wortlaut: bit.ly/2ksJqrV

APA OTS (Pressemitteilung) – 27.01.2017; 12:17 Uhr
www.ots.at/presseaussendung/OT…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 27.01.2017
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