VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Während in Bayern die Jagd nur ein Privatinteresse und Hobby sei, wäre es in Kärnten im öffentlichen Interesse und ökologisch notwendig – Rekurs zum EGMR!
Wien (OTS) – Nach der öffentlichen Verhandlung über den Jagdfreistellungsantrag eines „fast veganen“ Waldbesitzers beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), traf nun das Urteil des Höchstgerichts ein. Die Zwangsbejagung wird aufrecht erhalten, und das, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in den Fällen Frankreich, Luxemburg und Deutschland bereits entschieden hat, dass GrundbesitzerInnen, die aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, diese auf ihrem Grund verbieten können müssen. Um also die Zwangsbejagung aufrecht zu erhalten, war der VfGH gezwungen, einen Unterschied im Jagdgesetz und in der Jagdpraxis zwischen Bayern und Kärnten zu finden. Die „Lösung“: während man in Bayern nur aus privatem Interesse als Hobby jage, wäre die Jagd in Kärnten ein öffentliches Interesse und ökologisch notwendig. Und das, obwohl in Kärnten 15 BerufsjägerInnen einer Überzahl von zig tausenden HobbyjägerInnen gegenüberstehen. …
APA OTS (Pressemitteilung) – 04.11.2016; 10:39 Uhr
www.ots.at/presseaussendung/OT…
Siehe auch:
Wiener Tierschutzverein: Jagd – VfGH knallt Rechte von Waldeigentümern ab
www.ots.at/presseaussendung/OT…
Jagd gegen Willen von Waldbesitzer erlaubt
kaernten.orf.at/news/stories/2…
Kärntner scheitert vor VfGH: Veganer Waldbesitzer wollte Jagd verbieten – abgeblitzt
www.heute.at/news/oesterreich/…
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 04.11.2016
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