Von Tanja Karrasch
Düsseldorf – Das Urteil zum Verbot vom Kükenschreddern ist gefallen – das Töten von männlichen Küken bleibt legal. Seit 2016 sollen Landwirte in NRW allerdings auf das Kupieren von Schweinen verzichten. Kastrieren ist noch bis Ende 2018 erlaubt. Ein Landwirt erklärt die Folgen. …
RP ONLINE – 20.05.2016; 18:03 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 20.05.2016
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