Bundesrat fordert Verbesserungen in der Rinderhaltung und bei der Kennzeichnung von eihaltigen Produkten

Hamburg, 22. April 2016 – Die Bundesländer fordern weitere Verbesserungen im Tierschutz. Sie wollen die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern verbieten und eine Kennzeichnung der Haltungsform bei Legehennen auch für verarbeitete Produkte einführen. Dies wurde in der heutigen Bundesratssitzung mehrheitlich beschlossen.

Anbindehaltung von Rindern
VIER PFOTEN begrüßt den von Hessen initiierten Vorstoß, den Schutz von Rindern durch ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung verbessern zu wollen zwar grundsätzlich, allerdings kritisiert die Stiftung die geplante 12-jährige Übergangsfrist. Der Tierschutzstiftung geht die Forderung der Bundesländer zudem nicht weit genug. Selbst, wenn die Anbindehaltung auf einige Monate im Jahr ausgeweitet werden würde, wäre das immer noch mit immensem Leid für die Tiere verbunden. VIER PFOTEN fordert deshalb ein generelles Verbot.

Denise Schmidt (34), Kampagnenleiterin bei VIER PFOTEN:
„Eine ganzjährige Anbindehaltung bedeutet für Rinder, ein Leben lang an ein und derselben Stelle zu stehen. Sie haben keine Möglichkeit, sich fortzubewegen, sich ungehindert hinzulegen oder mit Artgenossen zu interagieren. Diese Art der Haltung ist für etwa 25 Prozent der Milchkühe in Deutschland Realität.“

In Deutschland leben laut statistischem Bundesamt immer noch ca. 1,3 Millionen Kühe in der Anbindehaltung. Diese Zahl umfasst sowohl die ganzjährige als auch die teilweise Anbildehaltung. Kühe in teilweiser Anbindehaltung dürfen meist im Frühjahr und im Sommer auf die Weide gehen, sie verbringen nur den Winter über komplett im Stall.

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Kennzeichnung von eihaltigen Produkten
Ein ebenso wichtiges Thema ist die Kennzeichnung der Haltungsform von Legehennen in eihaltigen Produkten. Nach Auffassung der Bundesländer sollen künftig auch auf Produkten wie Keksen, Mayonnaise und Nudeln, in denen Eier verwendet wurden, erkennbar sein, aus welcher Haltungsform sie stammen. VIER PFOTEN begrüßt diesen Schritt. Die Kennzeichnung 0 bis 3 bei Schaleneiern hat dazu geführt, dass die Verbraucher ihr Kaufverhalten umgestellt haben und der Marktanteil von Eiern aus artgerechteren Haltungsformen zugenommen hat. Bei verarbeiteten Produkten kann der Verbraucher hingegen bisher keine tiergerechte Kaufentscheidung treffen.

VIER PFOTEN fordert von der Bundesregierung, die Beschlüsse des Bundesrates umgehend umzusetzen und entsprechende Rechtsverordnung zu formulieren.

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Gerne vermitteln wir Ihnen ein Interview mit VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Denise Schmidt.

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Über VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Seit 1988 setzt sich VIER PFOTEN dafür ein, dass Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Dafür betreibt die international tätige Stiftung mit Büros in 12 Ländern Aufklärungs- und Bildungsarbeit, nachhaltige Kampagnen sowie Lobbyarbeit. Im Fokus steht dabei die Verbesserung der Lebensbedingungen von Nutz-, Heim- und Wildtieren. In den VIER PFOTEN Schutzzentren finden Bären und Großkatzen aus schlechter Haltung ein tiergerechtes Zuhause. www.vier-pfoten.de

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www.vier-pfoten.de

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Melitta Töller (22.04.2016; 11:23 Uhr)
melitta.toeller@vier-pfoten.or…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 22.04.2016
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