Mitteilungen des Landes Berlin
Aus der Sitzung des Senats am 17. Februar 2015:
Der Senat hat heute den von Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann vorgelegten Entwurf des überarbeiteten Hundegesetzes zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird vor Beschlussfassung im Senat nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.
Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass in Berlin künftig für Hunde eine generelle Leinenpflicht gelten soll. Davon befreit werden Tiere, deren Halterinnen und Halter einen entsprechenden Sachkundenachweis vorlegen …
02elf Düsseldorfer Abendblatt (Pressemitteilung) – 17.02.2015; 13:41 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 17.02.2015
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