VIER PFOTEN begrüßt Androhung von Haftstrafe durch den Richter
Hamburg/ Luxemburg, 24. Juni 2014 – Heute wurde in Luxemburg der Prozess gegen einen illegalen Welpenhändler fortgesetzt. Nachdem der Händler zum ersten Verhandlungstermin am 10. Oktober 2013 nicht erschien, wurde der Prozess zunächst vertagt. Doch heute ist der Angeklagte erneut nicht zum Gerichtstermin erschienen, berichtet VIER PFOTEN. Der Richter hat darum die mögliche Strafe für den Welpenhändler erhöht: Nun geht es nicht mehr um eine reine Geldstrafe, sondern es stehen neun Monate Haftstrafe auf Bewährung im Raum. Der nächste Gerichtstermin ist für den 15. Juli angesetzt, dann soll auch das Urteil fallen.
„Der Richter hat mit der Straferhöhung deutlich gemacht, dass er diesen Fall nicht lapidar behandelt“, sagt Birgitt Thiesmann von VIER PFOTEN. Die Kampagnenleiterin gegen den illegalen Welpenhandel war heute bei der Gerichtsverhandlung in Luxemburg vor Ort. „Nur durch höhere Strafen können die illegalen Händler abgeschreckt werden. Es ist zwar schade, dass der Händler nach wie vor nicht wegen Tierquälerei angeklagt ist, sondern „nur“ wegen einer fehlenden Handelsermächtigung. Doch wenn Händler jetzt häufiger zu Freiheitsstrafen anstelle von Geldbußen verurteilt werden, wird zumindest ein klares Signal gesetzt, dass der illegale Welpenhandel kein Kavaliersdelikt ist“, so Thiesmann.
Zum Hintergrund des Prozesses
2008 war dem Welpenhändler die Handelsermächtigung entzogen worden, doch er machte einfach weiter. Jahrelang schmuggelte er kranke und viel zu junge Hunde von Tschechien aus nach Luxemburg. Dort verkaufte er sie mit gefälschten Dokumenten. Nachdem bei einer Kontrolle 2010 nichts auffälliges festgestellt wurde und auch nicht aufflog, dass er seinen Handel ohne gültige Erlaubnis betrieb, wurde er erst 2012 auf Drängen einer Journalistin überführt: Bei einer Kontrolle wurde er mit zwölf vernachlässigten Welpen im Auto vor seinem Haus erwischt. Doch auch da tat sich erst einmal nichts, denn der zuständige Amtsveterinär sah keinen Handlungsbedarf. Erst als das dubiose Geschehen an die Presse gelangte, schaltete sich das Landwirtschaftsministerium ein und der Fall kam ins Rollen. Der Amtsveterinär wurde versetzt und die Gerichtsverhandlung für den 10. Oktober 2013 anberaumt. Die Anklage lautete auf Tierquälerei und illegale Einfuhr von Welpen ohne gültige Handelserlaubnis, im Nachhinein kam jedoch heraus, dass das Gericht die Anklage wegen Tierquälerei fallen gelassen hatte.
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Melitta Töller (24.06.2014; 12:05 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 24.06.2014
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