Unabhängige  Tierschutz – Union Deutschlands
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zur Jagdgesetz-Novellierung in Thüringen (Allg. Teil)

11.November 2015

Der Vorschlag der Landesregierung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes ist zunächst sehr ambitioniert, d. h. die heutigen Problemfelder, welche durch die Jagd entstehen, werden zunächst angegangen, doch stellt sich immer die Frage:
„Werden die noch verbliebene Natur und alle Wildtiere davon profitieren?“

Werden endlich die Wildtiere und die natürlichen Lebensräume an die erste Stelle der notwendigen Veränderungen gerückt oder wird, wie üblich, den Interessen einiger weniger Naturnutzer stattgegeben?
Nach langer Zeit scheint endlich grundsätzlich und hoffentlich ergebnisoffen über die Jagd und deren „Produkte“ nachgedacht zu werden. Von Parteien, die sich zur Erhaltung der Natur und für die Bewahrung von lebenswerten und artenreichen Landschaften verpflichten, darf man das natürlich erwarten. Die Möglichkeit es deutlich besser zu machen als andere Bundesländer ist dabei immer gegeben.
Mit den etablierten bürgerlichen Parteien haben die Jäger schon genügend Lobbyisten und Unterstützer/innen für ihr nicht mehr zeitgemäßes Hobby, so daß es schon wohltuend ist, dass einige Fraktionen das bekannte Jägerlatein nicht zur ultimativen Wahrheit erheben.
Leider haben die neuesten Zahlen über die Wildbestände (z.B. beim Feldhasen und Rebhuhn) die Befürchtung bestätigt, daß das Artensterben (auch im Wirbeltierbereich) und die damit verbundene Verringerung der Bio-Diversität unvermindert anhält.
Ein mutiges, verantwortungsvolles und rasches Handeln ist deshalb zwingend erforderlich.

Allgemeine Vorüberlegungen
Schon seit vielen Jahren ist wissenschaftlich belegt, daß es einer Jagdausübung nicht bedarf, um Wildtierbestände zu regulieren oder den Wald zu schützen.
Die Jagd selbst, erzeugt durch selektives Töten von bestimmten Tierarten aber auch durch das Füttern oder Aussetzen von jagdbaren Arten das vorherrschende Ungleichgewicht in unserer noch verbliebenen Natur. Damit liefert sich die Jägerschaft fortwährend selbst die beste Begründung, weshalb Wildtiere anscheinend einer Bejagung unterliegen sollten.
Der Biologe, NABU-Jagdexperte und Jäger Michael Hug (Kreis Konstanz, Bad.-Württ.) hat die Tätigkeit der Jäger schon vor Jahren mit folgenden Worten ehrlich beschrieben:
„Die Jagd ist Hobby und Freizeitbeschäftigung,
alles andere wäre eine Selbstüberschätzung.“

Grundsätzliches:
Die Gesellschaft und damit die Politik muß sich also darüber im Klaren sein, ob sie eine Jagd genehmigen will und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen diese erlaubt wird.
Eine Jagdausübungserlaubnis ermöglicht es den Jagdscheininhabern legal Wildtiere zu töten und Waffen zu besitzen.
Alle Novellierungen scheitern schon seit Jahren an den überkommenen, veralteten Ansätzen, die meist aus den 30-iger Jahren des letzten Jahrhunderts stammen und trotzdem (meist realitätsfern) übernommen werden und das obwohl sich die Rahmenbedingungen völlig verändert haben und sich auch weiterhin dynamisch verändern werden.
Eine sinnvolle Gesetzgebung nimmt sich der neuen und vorherrschenden Fakten an und antizipiert dabei die sich ändernden Gegebenheiten in der Natur bzw. der gesamten Umwelt, sowie des Tierschutzes und integriert dies in eine zeitgemäße Novellierung.

Ein Jagdrecht darf sich nicht an der „immer gewährleistenden Nutzung des Naturgutes Wild “ orientieren, sondern hat sich in die Erfordernisse eines übergreifenden Schutzgedankens für die verbliebene Natur und die Wildtiere einzugliedern.
Da das „Naturgut Wild“ keinerlei lebenserhaltende und gesellschaftlich wichtige Grundbedürfnisse erfüllt, muß es nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Ein „weiter so“ darf es im Sinne des Schutzes und zur Erhaltung von Lebensräumen und Lebensformen nicht mehr geben.

Die Aussage „die Jagd habe sich bewährt“ stimmt bei genauer Betrachtung nicht.
Alle Verbesserungen ( z. B. Tollwutbekämpfung, Rettung der Greifvogelbestände, Wiedereinwanderung großer Beutegreifer etc.) wurden erst möglich, nachdem jagdliche Methoden versagt und allgemeine wissenschaftlich fundierte Vorgehensweisen eingeführt bzw. Jagdverbote ausgesprochen wurden.

Wir, die Gesellschaft, müssen also keine Jagd zulassen, sondern wir können es unter gewissen Vorzeichen dulden und somit eingeschränkt Bürgerinnen und Bürgern das Jagen und Töten von Wildtieren unter bestimmten Vorgaben erlauben, doch der Schutz der Natur, der natürlichen Lebensräume und das Wohl aller Wildtiere muß dabei oberste Priorität haben. – Dabei kann eine Jagdausübung dem Wohl der Tiere natürlich nie voll umfänglich gerecht werden.
Dieser Ansatz kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten (Land-+ Forstwirte, Tier- und Naturschützer und Jägerschaft) sich der Verantwortung für unsere Natur bewußt werden und nicht nur die Triebbefriedigung bzw. die Profitmaximierung in den Fokus ihrer Überlegungen stellen.

Die Wirtschaftlichkeit des Forstes wird sich dabei nicht verschlechtern und der Zusammenschluß von Ökonomie und Ökologie wird gelingen und dabei sogar die Stabilität der natürlichen Systeme gegenüber Sturm-, Witterungs- oder Schädlingseinwirkungen verbessern.
Die Forstverantwortlichen müssen das Monokulturdenken endlich hinter sich lassen und beginnen einen gesunden, altersheterogenen und artenreichen Baumbestand anzustreben .
Natürlich werden die Einzelinteressen, insbesondere die der Jägerschaft, zum Wohle aller (also der nicht jagenden Bevölkerungsmehrheit) zurück gestellt werden müssen.
Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, daß die Urbanisierung immer noch in großem Maße Flächen versiegelt bzw. Wildtiere ständig Lebensraum verlieren.

Notwendige Änderungen:
Ein neues Jagdgesetz darf nicht sich nur an den „sichtbaren“ verbesserungswürdigen Symptomen orientieren, sondern muß die Ursachen für die wildbiologische Schieflage, eine ökologische Sondermülleintragung und eine systemimmanente Tierquälerei beenden.
Dazu muß folgendes verändert werden:

1. komplettes Verbot bleihaltiger Jagdmunition
2. Fütterungsverbot ohne Ausnahmen
3. drastische Reduzierung der zu bejagenden Arten – dabei sind Beutegreifer nicht mehr Gegenstand einer Bejagung
4. Verbot der Vogeljagd
5. Verbot der Beizjagd
6. Verbot der Fallenjagd
7. Verbot von Haustierabschüssen
8. Kein Aussetzen von Tieren zu Jagdzwecken
9. Verbot der Jagd in Naturschutzgebieten und Nationalparks oder vergleichbaren Schutzgebieten
10. Keine Verpflichtung zur Jagd auf den eigenen Grundflächen – auch bei juristischen Personen
11. Wirkt sich die Jagd negativ auf eine noch jagdbare Art aus, wird die
Jagdausübung auf diese Tierart ebenfalls untersagt.

Die bereits weiterhin festgelegten Einschränkungen zur Jagdausübung (siehe Landes-JagdG) bleiben ebenfalls in Kraft.

Begründungen: (Kurzform)

Zu 1.
Jährlich werden in Deutschland ca. 1500 Tonnen Blei durch die Jagdmunition in die Natur eingetragen. Durch die ständige Zunahme des Bleigehaltes in den Böden (siehe hierzu aktuelle Daten zu steigenden Schwermetallmengen in Wasserproben) ist eine Schädigung nicht mehr auszuschließen, deshalb muß präventiv ein Bleiverbot bei der Jagdmunition eingeführt werden.
Die Haupttodesursache bei Seeadlern in Deutschland ist die Bleivergiftung, dabei stammt dieses Blei aus Jagdschrot, d. h. eine jagdliche Bleiaustragung wirkt nachweislich zerstörend in natürlichen Stoff- und Nahrungskreisläufen.

Zu 2.
Seit Jahren bestätigen wildbiologischen Untersuchungen (siehe Wildforschungsstelle Aulendorf, Bad.-Württ. u. Ergebnisse der Uni Freiburg), daß die ausgebrachten Futtermengen die Hauptursache für drastisch steigende Schwarzwildzahlen sind.
Da eine flächendeckende Kontrolle einer eingeschränkt geltenden Fütterung kaum möglich ist und die Nahrungsressourcen die Populationsgrößen von größeren Säugetieren stark beeinflussen, hilft hier nur ein völliges Fütterungsverbot, damit die nahrungsrelevante Populationsregulation lebensraumangepaßt bleibt..

Zu 3.
Die Jagdzeiten werden den Umweltverhältnissen, Paarungs- und Setzzeiten der noch zu bejagenden (und neu festzulegenden) Tierarten angepaßt.
Hierbei gelten auch flexibel anzuwendende Notzeiten, d. h. bei Perma-Frost von über 4 Tagen und/oder bei einer geschlossenen Schneedecke wird die Jagd untersagt.
Zu begründen ist diese Maßnahme über die nicht mehr stattfindende Notzeitenfütterung und der damit jagdlich zu gewährenden Ruhezeit, in der die Wildtiere ihre biologischen Systeme der Witterung anpassen können.
Die zu bejagenden Arten dürfen weder in Europa auf der rote Liste stehen, noch durch die Lebensraumzerstörung in ihrem Bestand lokal gefährdet sein wie z. B. der Feldhase, der durch die exzessive konventionelle Landwirtschaft kaum noch die richtigen Futterpflanzen findet und dann noch bejagt wird. Die Liste der zur Jagd freigegebenen Wildtiere muß wissenschaftlich gestützt werden können.
Die Jagd auf Beutegreifer (Füchse, Dachse, Wiesel, Marder, Waschbär, Marderhund, Rabenvögel etc.), die als natürliche Regulatoren bzw. Gesundheitspolizei (Aasentsorgung) unabdingbar sind, verschlechtert das natürliche, biologische Gleichgewicht und ist deshalb völlig zu untersagen.
Dieses Jagdverbot wirkt auch Mäuseplagen (z.B. in der Landwirtschaft) konstruktiv entgegen! Da auch Nesträuber unter diesen kleinen Beutegreifern sind, wird das Vogeljagdverbot auf natürliche Weise kompensiert.
Das Hetzen von Hunden auf diese Wildtiere (Baujagd u. ä.) entfällt damit ebenfalls.

Zu4.
Die verwertbaren Teile von Federwild, nach der Bejagung mit Schrot, sind so gering, daß eine sinnvolle Nutzung nicht gegeben ist.
Gleichzeitig werden bei der Federwildbejagung immer wieder auch geschützte Tiere getötet und damit werden diese in ihrem Bestand zusätzlich gefährdet.
Gleichzeitig entfällt eine Kollision mit der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.
Da bei der Jagdhundeausbildung oft auch sog. Federwild eingesetzt wird, entfällt auch diese umstrittene und oft tierquälerische Komponente der Jagdvorbereitung.

Zu 5.
Schon die Ausbildung und die Versorgung der entsprechenden Züchter mit Greifvogelnachwuchs/Eiern sind nicht nur kritisch zu sehen, sondern erfüllen bei der Greifvogelausbildung mehrfach den Tatbestand der Tierquälerei, denn es gibt keinen sinnvollen Grund diese Tiere zur Jagd abzurichten.
Die Sinnhaftigkeit dieser Jagdmethode ist objektiv nicht gegeben und Greifvögel stehen unter besonderem Schutz!
Da es nach dem deutschen Tierschutzgesetz ohnehin verboten ist, Tiere aufeinander zu hetzen, wird hier dem Tierschutzgedanken ebenfalls Rechnung getragen.
Da viele kleinere Wildtierarten und das gesamte Federwild nicht mehr zu bejagen sind, (nach diesem Ansatz) ist eine Beizjagd ohnehin nicht mehr nötig.

Zu 6.
Fallen töten nicht selektiv, sondern alle Tiere einer bestimmten Größe, die in eine solche Vorrichtung gelangen. Dabei ist es aber immer möglich, daß Wildtiere (+Haustiere) nur teilweise in diese Apparatur geraten, spätestens hier beginnt die vorsätzliche Tierquälerei.
Da das ständige Kontrollieren (in kurzen Zeitabständen) einer entsprechenden Vorrichtung (Falle) i. d. Regel nicht funktioniert und auch nicht kontrollierbar ist, muss diese tierquälerische Jagdmethode untersagt werden.

Zu 7.
Haustiere beeinflussen den Wildtierbestand nicht und sind deshalb nicht als Störung der Jagdausübung bzw. als Minderung der Jagdfreuden zu betrachten.
Bei wildernden Hunden sind die Eigentümer zu belangen.

Zu 8.
Tiere, die der natürliche – aktuell bestehende – Lebensraum nicht hervorbringt und auch eine Wiederbesiedlung dieses Lebensraum nicht möglich ist, dürfen nicht von außen eingebracht werden.
Selbst wenn diese Wildtierart natürlicher Weise in diesem Lebensraum vorkommen könnte, ist eine Aussetzung oder Ausbringung einer solchen Tierpopulation zu Jagdzwecken untersagt, weil sonst die natürlichen Verhältnisse signifikant gestört und meist alle endemischen Lebensformen beeinträchtigt werden.

Zu 9.
Naturschutzgebiete und Nationalparks haben per se die Aufgabe allen Lebensformen einen vom Menschen ungestörten Schutzraum zu bieten, eine Bejagung widerspricht ausdrücklich diesem Schutzgedanken, deshalb darf es keine Bejagung in diesen Arealen geben!

Zu 10.
Grundstückseigentümer müssen die Tötung von Wildtieren auf ihren Grundflächen im Rahmen von Jagdhandlungen nicht dulden (Eigentumsrechte), auch eine Zwangsbejagung widerspricht den Grund-gedanken der Menschenrechte und kann per se auch nicht von juristischen Personen (z. B. von Naturschutzverbänden etc.) verlangt werden.

Zu 11.
Eine langjährige wissenschaftliche Untersuchung in Frankreich hat ergeben, daß die Bejagung von Wildschweinen deren Populationszahlen nach oben treibt.
Dabei ist die Bejagung als solche Population vergrößernd, nicht nur die Fütterung…
(vgl. Servanty et alii, Journal of Animal Ecology, 2009)
Kurt Eicher, Initiative zur Abschaffung der Jagd

Genau dies gilt ebenso auch für andere Wildtierarten, die ohne die Jagd in geordneten Familienverbänden stabile Populationen bilden und erst aufgrund unsinniger Bejagung und darauffolgend ausgleichendem Geburtenwachstum Populationsgrößen erreichen, die, bei weiterer verstärkter Bejagung, ins Ufer-lose wachsen.

Resümee
Die Jagd, die früher dem reinen Nahrungserwerb diente, was man keineswegs mit Tradition begründen kann, ist heute zu reiner perverser Freizeitbeschäftigung tötungswilliger Zeitgenossen verkommen.
Wissenschaftlich und wildbiologisch begründen läßt sich nur die Abschaffung der Jagd.

Gestützt auf eine Fülle nicht wegzuleugnender Tatsachen liegt heute Belegmaterial vor, das wohlbedacht nur den einen Schluß zuläßt, daß es keine, aber auch nicht die geringste Rechtfertigung für die Jagd gibt.
Zerpflückt wurden in streitbarer Gründlichkeit in der Neuzeit jagdwissenschaftliche Theorien und vermeintliche Sachzwänge (Jagd – , Wild – , Schäl – , Ernte – und Flurschäden), mit denen gemeinhin die Jagd legitimiert wird: Doch weder läßt sie sich mit den Anforderungen des Arten – und Tierschutzes in Einklang bringen, noch läßt sich ernsthaft behaupten, sie sei zur Bestandsregulierung notwendig.

Die Jäger sollen nicht so tun, als müßten sie nun, um bei Rot –und Schwarzwild für „natürliche Populationsgrößen“ zu sorgen, die Rolle der Beutegreifer wie Bär, Wolf oder Luchs übernehmen, die sie selber schon vor Jahrzehnten abgeschossen haben.
Jäger sind keine Hyänen, denn Jäger töten aus völlig anderen Gründen.
Wildbiologen machen bereits seit Jahren in geradezu bewegend genauer Weise auf die falschen biologischen Voraussetzungen und Behauptungen aufmerksam, auf welchen Irrtümern und Kurzsichtigkeiten und nicht zuletzt auf welch politischer Einflußnahme das ganze Prinzip Jagd und Vogelfang beruht.

Es ist ein gesellschaftlicher und juristischer Irrsinn, daß heute von Gesetz wegen die Jäger Vorrang vor allen anderen, heutigen und künftigen, Mitgliedern der Gesellschaft haben, die nicht nur die Schönheit und lebende Existenz wildlebender Tierarten genießen, sondern auch deren Leben erhalten wollen!

Im Namen der Tierschutz-Union und der Anti-Jagd-Allianz
sowie aller Menschen,
denen unsere Natur, die Tiere und auch ihre Mitmenschen noch etwas bedeuten.

Kristine Conrad Harald von Fehr

Anti-Jagd-Allianz Unabhängige Tierschutz-Union Deutschlands

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