„Voraussetzung für die Verwirklichung von Tierrechten ist, dass man zuerst einmal einen Begriff von Tierrechten hat. Und zwar einen nachvollziehbaren und praktikablen Begriff von Tierrechten. Das war bis jetzt nicht der Fall. Es gab lediglich so etwas wie in verschiedene theoretische Kontexte eingebettete Rohfassungen des Tierrechtsbegriffs.“
„Gleiche bzw. ähnliche Interessen von Menschen und Tieren sollen gleich berücksichtigt werden. Anders formuliert: Tiere haben das Recht, dass ihre Interessen gleich berücksichtigt werden wie vergleichbare menschliche Interessen. Tierrechte sind dann die Summe der Ansprüche, die sich aus dieser gleichen Berücksichtigung ergeben. Der entscheidende Satz, der diesen Tierrechtsbegriff charakterisiert, lautet also:
Tiere haben das Recht, dass ihre Interessen gleich berücksichtigt werden wie vergleichbare menschliche Interessen.“
Zusammenfassung
Tierrechte sind ein zentraler Begriff der Tierethik. Dennoch gibt es bis jetzt kein Einvernehmen darüber, was unter Tierrechten konkret zu verstehen ist. Wie bei Menschenrechten liegt es auch bei Tierrechten auf der Hand, dass eine rein theoretische, nicht praxisbezogene Befassung mit Tierrechten unzureichend und unbefriedigend wäre. Vor dem Hintergrund der kritischen Auseinandersetzung mit vorhandenen Tierrechtskonzepten wird ein nachvollziehbarer und praktikabler Tierrechtsbegriff entwickelt und vorgeschlagen.
Schlüsselwörter: Menschenrechte, Tierrechte, Konkretisierung des Tierrechtsbegriffs, praktikabler Tierrechtsbegriff
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Helmut Kaplan (01.02.2018; 14:01 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 01.02.2018
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