„Für die Tiere ist jeden Tag Treblinka“ heißt das Buch des amerikanischen Autors Charles Patterson, welches im renommierten Verlag 2001 kurz nach dem Start von PETAs Holocaust-Kampagne 2004 erschienen ist.

Das Buch Pattersons, der aus Protest gegen eben den Holocaust der Tiere im Tierversuchslabor seinen Dr.-Titel zurückgegeben hat, trägt den Untertitel: „Über die Ursprünge des industrialisierten Tötens“ und enthüllt die Ursprünge der Massentransport- und Tötungsmaschinerie von Tieren, die die Nazis für die Deportation („in Viehwaggons“) und Ermordung der jüdischen MitbürgerInnen, im Übrigen unter den Augen der deutschen Bevölkerung, übernommen hatten.

Diese Kausalität ist Fakt; Patterson listet bemerkenswerte Zitate von jüdischen Überlebenden des Holocausts bzw. von Angehörigen der Nazi-Opfer auf, die keinen Zweifel an der assoziierten Systematik des Grauens, des Tötens, der Transporte lassen (Klappentext):

„Was wir nicht wahrnehmen und begreifen wollen: Es gibt einen direkten Weg, der von den gewaltigen Großschlachthöfen Chicagos Ende des 19. Jahrhunderts zu den Vernichtungslagern der Nazis führt. Patterson zeigt, die Routinen des Genozids schreiben die Routinen des Massenmords an den Tieren fort. Die empathielose Rohheit, die unsere Zivilisation über Jahrtausende im Verhalten zu Tieren eingeübt hat, schlägt in Belzec, Maidanek, Hadamar, Sobibor und Treblinka auf die Zivilisation zurück und wendet sich gegen die Genossen der eigenen Gattung. Was in der Tierzucht erprobt war, kehrte im Rassenwahn der Eugenik zurück. In Eisenbahnwaggons, die für den Tiertransport gebaut worden waren, wurden die Juden in den Osten deportiert. Der Stacheldraht, der ursprünglich von einem Rinderbaron im Wilden Westen erfunden worden war, um seine Weiden einzuzäunen, ist ein halbes Jahrhundert später zum Symbol der Konzentrationslager geworden. Die Baracken vom Typ >OKH 260/9<, in die die Häftlinge in Auschwitz gepfercht wurden, waren der Normtypus eines Pferdestalls. Bis in solche Details ließen sich die KZ-Planer von Praktiken inspirieren, die in der Tierzucht, Tierhaltung und Tiertötung bis heute üblich sind. Der Holocaust hat die Überlebenden und ihre Angehörigen sensibel gemacht für das Leid, das Menschen einander zufügen – aber auch für die Qualen, die tagtäglich Milliarden von Tieren erfahren.“

Der Titelgeber des Buches, der jüdische Mitbürger und Nobelpreisträger Isaac Bashevis Singer schreibt in seinem Vorwort zu dem Buch:

„Sie haben sich eingeredet, der Mensch, der schlimmste Übeltäter unter allen Lebewesen, sei die Krone der Schöpfung. Alle anderen Kreaturen seien nur erschaffen worden, um ihm Nahrung und Pelze zu liefern, um gequält und ausgerottet zu werden. Ihnen gegenüber sind alle Menschen Nazis; für die Tiere ist jeden Tag Treblinka.“

Bundesdeutsche Gericht haben schon vor fast 30 Jahren ausdrücklich die „KZ-Haltung“ der Legehennen als einen mit der Meinungsfreiheit konform gehenden Vergleich ausdrücklich für zulässig erklärt, und auf die Übertragung des Begriffs „Schweine-KZ“ reagierte der Oberste Gerichtshof Österreichs mit Urteil v. 27.5.1998 zutreffend wie folgt und gab damit Wiener Tierrechtlern Recht:

„Dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 MRK; Art. 13 StGG) kommt in einer demokratischen Gesellschaftsordnung ein hoher Stellenwert zu. Es ist jedermann eingeräumt. Es ist daher auch die Meinung von Außenseitern, Querdenkern oder sogar Dilettanten zu respektieren. Solange bei wertenden Äußerungen die Grenzen zulässiger Kritik nicht überschritten werden, kann auch massive, in die Ehre eines anderen eingreifende Kritik, die sich an konkreten Fakten orientiert, zulässig sein (EGMR in MR 1986, 4, 11; 6 Ob 2300/96 mwN). (…) dass eine Massentierhaltung für die betroffenen Tiere äußerst unangenehme Lebensbedingungen schafft, kann nicht bezweifelt werden. Dies darf auch mit massiver Kritik als Tierquälerei oder mit dem Vergleich „Tier-KZ“ plakativ und provokant zum Ausdruck gebracht werden.“

(Az. 6 Ob93/98i)

Alles klar und nachvollziehbar, die Standesorganisation der Juden regte sich nicht, eben auch nicht gegen das Patterson-Buch. Doch: Bücher werden geschrieben, aber immer weniger gelesen, im audio-visuellen Zeitalter sind fast ausschließlich nur noch Videos oder ausdruckstarke Fotos in der Lage, die Bevölkerung, ganze Gesellschaften und vor allem die Politik aufzurütteln und für einen Bewusstseinswandel oder gesetzliche Verbesserungen zu sorgen. Als PETA dann seine Holocaust-Kampagne begann, kreiert vom PETA-Kampagnen-Koordinator Prescott, der selbst jüdischer Abstammung ist und Angehörige im Holocaust verloren hat, war der Aufschrei enorm: Der Zentralrat der Juden brachte seine Bataillone in Stellung und erreichte gleich eine – bis heute gültige – Einstweilige Verfügung, mit der versucht wurde, die Kampagne in Deutschland und Österreich bereits im Keim zu ersticken. In Deutschland wurde noch draufgesattelt: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart rückte gleich mit zwei Staatsanwälten an, um die Präsentation in der Stuttgarter Innenstadt zu verhindern. Die Kampagne besteht aus viel Text, aber vor allem aus 8 Bildtafeln, auf denen Menschen im Holocaust (genehmigt zum Abdruck durch das United States Holocaust Memorial Museum) den Tieren in der alltäglichen grauenhaften Intensivtierhaltung gegenübergestellt sind.

Während man noch einsehen kann, dass sich der Zentralrat der Juden in Deutschland von dieser Kampagne, die die bisher konsequenteste Tierrechtskampagne weltweit gewesen ist, betroffen fühlt, fehlt jedes Verständnis für diejenigen Tierschützer und ansonsten in ihrer Intoleranz schon anstrengenden „Hardcore-Tierrechtler“, die bis heute gegen diese völlig zutreffende, berechtigte und mit Fakten belegte und begründete Kampagne angingen. Dies ging sogar so weit, dass Strafanzeige gegen PETA erstattet worden ist, die zu einer erstinstanzlichen Verurteilung des 2. Vorsitzenden von PETA wegen Volksverhetzung in Form einer Geldstrafe von 6000 Euro durch das Amtsgericht Stuttgart führte. Seit drei Jahren schweben diese Zivil- und Strafverfahren, maßgeblich auch von Tierschützern gegen PETA-Deutschland e.V. in Gang gesetzt. Die deutsche Justiz, mittlerweile nicht mehr so selbstbewusst wie zu Anfang gegen die PETA-Holocaust-Kampagne aufgestellt, schielt mit ängstlichem Blick auf das Bundesverfassungsgericht, wo die Verfassungsbeschwerde PETAs vorliegt. Genau eben dieses Gericht hat ganz andere – geschmacklose (?) – Vergleiche/Assoziationen für rechtens erklärt und entsprechend anderslautende Instanzenurteile aufgehoben: Die HIV-Kampagne Benettons oder der Babycaust-Vergleich zur Abtreibung. Doch bei Tieren ist bei der deutschen Justiz immer noch der Riegel im Kopf.

Die österreichische Justiz ist da viel weiter. Auch dort wurde mit identischen Begründungen die PETA-Holocaust-Kampagne von den Instanzen-Gerichten verboten, doch dieses Verbot ist mittlerweile aufgehoben. Mit völlig zutreffenden und die Behauptungen vom Zentralrat der Juden und von Tierschützern Lügen strafenden Begründungen, nämlich dass diese Kampagne auch nicht ansatzweise volksverhetzende Elemente hätte oder antisemitisch sei:

„Die schockierende Wirkung der Fotomontagen ist zum Großteil vom Thema vorgegeben (durch Menschen brutal verursachtes Leiden anderer). Die Heranziehung eines drastischen Vergleichs dient einem grundsätzlich erlaubten Zweck, nämlich in einer von Werbung reizüberfluteten Gesellschaft Aufmerksamkeit für ein Anliegen zu erzielen. Das Tierschutzanliegen selbst ist – wie ausgeführt – gewichtig, gesellschaftspolitisch umstritten und aktuell (vgl. die Tierschutzgesetzgebung aus der jüngsten Vergangenheit). Aus den dargelegten Gründen ist eine exzessive Meinungsäußerung zu verneinen.“

Und weiter:

„Die von den Klägern relevierte Verächtlichmachung einer Rasse oder eines Volkes wird mit der Werbekampagne nicht bewirkt: (…) Die Aussage geht nur dahin, dass Juden wie Tiere behandelt wurden. Die Gegenüberstellung führt jedenfalls beim maßgeblichen verständigen Durchschnittsbetrachter nicht zu der von den Klägern gezogenen Schlussfolgerung (nazistischer Inhalt, Anm. d. Verf.).“

(Az. 6 Ob 321/04f, Urteil vom 12.10.2006).

Mittlerweile hat auch das Handelsgericht Wien im Hauptsacheverfahren diese völlig offensichtliche Rechtsauffassung bestätigt, der Rechtsstreit ist in Österreich rechtskräftig für PETA gewonnen.

In Deutschland ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts überfällig; mit unzutreffenden, teils rechtsbeugerischen und in ihrem Vorwurfsgehalt empörenden Unterstellungen von Antisemitismus, Volksverhetzung etc. hat die Justiz die zutreffendste und aussagekräftigste Tierrechtskampagne gegen die Ausbeutung von Tieren zu verhindern versucht, mit Applaus bedacht von Tierschützern. Wer das Abschlachten von jährlich 570 Millionen Tieren in Deutschland und von ca. 45 Milliarden weltweit allein für den Fleischgenuss nicht mit dem Holocaust assoziiert, von den anderen Tierausbeutungsvorgängen einmal ganz abgesehen, und dies nicht in den nachgewiesenen historischen Faktenzusammenhang stellt, muss sich den Vorwurf eines fehlenden Unrechtsbewusstseins gefallen lassen. Hinzu kommt die Klimakatastrophe mit Hekatomben von Opfern bei Mensch und Tier, zu der als Hauptursache die Tierproduktion führt, wie mittlerweile wissenschaftlich nachgewiesen ist. Während über den Holocaust gegenwärtig Karikaturen, Comics oder Satiren wie „Heil Hitler“ entstehen und die latent braune Gesinnung in den Köpfen führender Repräsentanten des Staates zu finden sind, will man die grausame Wahrheit der Undercover-Spezialisten von PETA nicht „auf dem Teller“ serviert bekommen, ein Trugschluss und Heuchelei pur – die Kampagne ist rechtmäßig, zulässig, begründet, wahr und war längst überfällig.

Dr. Edmund Haferbeck, Stadtvertreter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Schweriner Stadtparlament

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Dr. Haferbeck (05.11.2007; 18:11 Uhr)

Haferbeck@aol.com

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