Helmut F. Kaplan
Naheliegenderweise ist es leicht, allgemein übliche tierquälerische Praktiken zu finden. Ebenfalls einfach ist es, allgemein übliche tierquälerische Praktiken zu finden, die prinzipiell gegen geltende Gesetze verstoßen. Diese werden dann einfach so lange zurechtgebogen, bis die Tierquälerei irgendwie gedeckt erscheint.
Selten sind hingegen allgemein übliche tierquälerische Praktiken, die derart eklatant gegen geltende Gesetze verstoßen, daß deren Zurechtbiegen kaum möglich erscheint. Ein solcher Fall ist vermutlich das Angeln. Ohne Kenntnis der einschlägigen Gesetze, gehe ich von folgender Situation aus:
Die diesbezüglich relevanten Gesetze stammen aus einer Zeit, in der man davon ausging, daß Fische nicht oder kaum leidensfähig seien. Dies ist mittlerweile aber wissenschaftlich eindeutig widerlegt. Es bedürfte also lediglich konkreter Schritte von kompetenter Seite, um diese Bombe zum Platzen zu bringen.
Selbstverständlich würde sofort ein unappetitlicher Prozeß der Verdrehung von Fakten und Paragraphen einsetzen. Und positive praktische Konsequenzen wären wahrscheinlich erst mittelfristig zu erwarten. Dennoch könnte allein die offenkundige Verlogenheit und Unseriosität, mit der das Ganze betrieben wird, einen heilsamen, aufklärenden und bewußtseinsverändernden Effekt haben. Ich rufe daher alle Juristen, denen Tierrechte am Herzen liegen, auf, hier die Initiative zu ergreifen.
© Helmut F. Kaplan
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