Offner Beschwerdebrief an die Bayerische Oberlandbahn – Meridian
Sehr geehrte Damen und Herren,
dies ist ein offener Beschwerdebrief, der meine Fahrt auf dem Meridian 79079 am 22.11. von Rosenheim in Richtung Kufstein betrifft.
Ich stieg in Rosenheim in den ersten Wagen ein, mit einem gültigen Fahrschein (einer Wochenkarte) und sagte der Schaffnerin, dass ich noch eine Fahrkarte für meinen Hund bräuchte.
Ein Nachlösen in den Zügen des Meridian ist ausdrücklich erlaubt und ich habe dies in Anspruch genommen, weil ich in Rosenheim keine Zeit mehr dafür hatte. Sie wies mich dann an, meinem Hund den Maulkorb anzulegen, dieser Anweisung leistete ich erst kurze Zeit später, nach der zweiten Aufforderung, Folge.
Der Zug war halb leer – um mich herum saßen keine anderen Fahrgäste und ich hätte meinem Hund, der weder einem Kampfhund ähnlich sieht oder in irgendeiner Weise aggressiv ist, das Tragen eines Maulkorbs gern erspart – für ihn kommt es einer Bestrafung gleich.
Ich weiß, dass die Auflage eines Maulkorbes Teil Ihrer Beförderungsbestimmungen ist und deshalb habe ich immer einen dabei, wenn ich mit meinem Hund im Zug unterwegs bin.
Bei der zweiten Aufforderung Ihrer Zugschaffnerin und beim Anlegen des Maulkorbes habe ich mich dann laut aufgeregt. Ich sagte ihr, dass Sie doch einmal über Ihr Regelwerk hinausgehen könne, der Fahrpreis für Hunde in Deutschland ungerechtfertigt sei, der Zug halb leer sei, um mich herum keine Menschen, dies ein hundeunfreundliches Land wäre usf. Wie gesagt, all das habe ich ungehalten hervorgebracht, das gebe ich ehrlich zu.
Ich habe sie aber in keiner Weise beschimpft, beleidigt oder gar bedroht.
Ich habe auch nicht einen oder mehrere der folgenden Tatbestände erfüllt, die einen Beförderungsausschluss rechtfertigen (Ihren Bestimmungen entnommen):
„Personen, die unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen.
Personen mit ansteckenden Krankheiten, die die Gesundheit der mitreisenden Fahrgäste oder des Betriebspersonals gefährden können.
Personen, die dem äußeren Anschein nach Schusswaffen führen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind.
Personen, die Gewaltbereitschaft zeigen oder Gewalt ausüben.
Verschmutzte und/oder übel riechende Personen.
Personen ohne gültigen Fahrschein, welche die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts gemäß § 11 und die Angabe der Personalien verweigern.“
Und vor allem habe ich mich nicht geweigert, meinem Hund den Maulkorb anzulegen.
Die Schaffnerin erklärte mir dann, dass ich bei der nächsten Station (Brannenburg) aussteigen müsse. Sie verständigte den Zugführer, wandte sich an zwei mitfahrende Polizisten und kam mit diesen zu mir. Ganz offensichtlich hatte die Schaffnerin den Polizisten nicht die wirklichen Tatsachen erzählt. Laut Aussage der Polizei hätte ich den Kauf eines Fahrscheines verweigern wollen und mich darüber hinaus geweigert, meinem Hund den Maulkorb anzulegen. Ich sagte den beiden Polizisten, dass dies nicht stimme, denn ich hätte sofort beim Vorzeigen meiner Fahrkarte um die Ausstellung eines Fahrscheines für meinen Hund gebeten und dem Hund nach der zweiten Anforderung seinen Maulkorb angelegt. Der Disput mit Ihrer Zugbegleiterin ereignete sich ja nach Anlegung des Maulkorbs. Auf meine Einwände hin entgegneten die Polizisten am Schluss, dass die Schaffnerin eben Hausrecht hätte und sie ihre Anweisungen ausführten.
Ich musste in Brannenburg aus dem Zug steigen und eine Stunde – bei diesen winterlichen Witterungsbedingungen und in der Dunkelheit – mit meinem Hund und Gepäck auf den nächsten Zug warten.
Die von Ihnen beschäftigte Dame hat definitiv ihre Befugnisse überschritten – die Polizisten im Übrigen auch – anscheinend waren sie mit den Beförderungsbestimmungen und wann ein Ausschluss erfolgen kann, nicht vertraut.
Dass Ihre Zugbegleiterin über mich verärgert war, kann ich nachvollziehen, denn ich habe meinen Unmut über eine Maßregelung, die ich in Anbetracht der o.g. Umstände für überflüssig hielt, lautstark zum Ausdruck gebracht.
Dass sie aus Ärger darüber aber ihre Befugnisse überschreitet, ist Machtmissbrauch und empört mich zutiefst.
Ich verabscheue jeglichen Machtmissbrauch – gegenüber Tieren und Menschen.
Bitte beantworten Sie mir diese Frage: Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie wie ein Straftäter aus dem Zug geworfen werden, obwohl Sie keinen Strafbestand erfüllt haben?
Nur weil Sie laut Ihren Unmut über etwas ausgedrückt haben, das Sie nicht verstehen?
In Erwartung Ihrer Antwort,
MfG
Daniela Böhm
PS.: Der Schaffner auf dem nachfolgenden Zug, dem ich mein Herz ausgeschüttet habe, war ausgesprochen freundlich und verständnisvoll und hat meinen Hund liebevoll gestreichelt.
Es gibt sehr nette Zugbegleiter und ich weiß, dass die Schaffnerin, die mich aus dem Zug geworfen hat, kein pauschales Aushängeschild für das Unternehmen „Meridian“ ist.
Zum Glück.