Helmut F. Kaplan

Eine Kernfrage der Tierrechtsbewegung ist die sogenannte “Gewaltfrage”. Dies unter anderem deshalb, weil sie die Zuspitzung bzw. Konkretisierung einer anderen wichtigen und fundamentalen Frage ermöglicht: Welche Beziehung besteht zwischen moralischer und juristischer Legitimität? Vor allem: Was machen wir, wenn moralische und juristische Legitimität nicht zusammenfallen?

Der vielleicht wichtigste und vermutlich “dramatischste” Anwendungsfall dieser Frage sind Tierbefreiungen: Wie sollen wir uns in Situationen verhalten, in denen die Befreiung von Tieren moralisch geboten, aber gesetzlich verboten ist?

Naheliegenderweise ist es schwierig, diese Frage auf eine Weise zu behandeln, die hinreichend konkret ist, um praktische Nutzanwendungen zu ermöglichen, gleichzeitig aber hinreichend abstrakt, um unmittelbare juristische Probleme zu vermeiden.

Von Jürgen Habermas stammt folgende interessante und brisante Aussage in bezug auf Menschenrechte, genauer: in bezug auf die Menschenrechtspolitik: Diese sei “angesichts des unterinstitutionalisierten Weltbürgerrechts zum … Vorgriff auf einen künftigen kosmopolitischen Zustand (genötigt), den sie zugleich befördern will.” (Die Zeit, 18, 1999, S. 7)

Mit anderen Worten: Wir sollen schon heute so handeln, als hätte sich das Bewußtsein universell gültiger Menschenrechte bereits allgemein durchgesetzt. Es bedarf eines Vorgriffs auf künftiges Bewußtsein, um eben dieses Bewußtsein zu schaffen. Früher nannte man das die normative Kraft des Faktischen: Fakten setzen, Taten setzen, im Bewußtsein und in der Hoffnung, daß die normative Ebene schon “nachziehen” werde.

Dieses Konzept kann als generelle Strategie für historische Umbruchphasen betrachtet werden und gilt daher auch für Tierrechte. In bezug auf Tiere und deren Rechte befinden wir uns heute in einer Phase, die mit jener historischen Situation vergleichbar ist, als immer mehr Menschen erkannten, daß die Sklaverei moralisch einfach nicht mehr haltbar ist.

Solche historischen Umbruchphasen sind durch zweierlei gekennzeichnet: gesellschaftliche Gespaltenheit und rechtliche Unsicherheit. Warum? Weil vorhandene gesetzliche Bestimmungen neuen moralischen Verstellungen und Forderungen hinterherhinken. Ein Beispiel:

Im Jahre 1839 segelte vor der kubanischen Küste das Sklavenschiff “La Amistad”, weil die Sklaven an Bord auf Kuba noch etwas “aufgepäppelt” werden sollten, bevor sie in die USA verkauft werden sollten. Da erlaubte sich der Schiffskoch einen üblen Scherz und sagte zu den Sklaven: “Jetzt werden wir euch alle schlachten.” Das führte zu einem Aufstand der Sklaven, in dessen Verlauf diese die Besatzung samt Kapitän töteten.

Die beiden Schiffseigner, die auch an Bord waren, wurden von den Sklaven als Geiseln genommen und gezwungen, das Schiff nach Afrika zu führen. Aber diese nahmen anstattdessen Kurs auf einen US-Hafen, wo die Sklaven des Mordes angeklagt wurden. Den Rädelsführern drohte die Todesstrafe.

Aber, und jetzt kommt´s: Gegner der Sklaverei, unter anderem der Ex-Präsident John Quincy Adams, erreichten, dass die Sklaven, die sich gewaltsam ihrer Peiniger entledigt hatten, nicht verurteilt, sondern freigesprochen wurden. Vor diesem Hintergrund muß auch alles gesehen werden, was heute unter der Überschrift “gewaltsame Tierbefreiungen” läuft!

Zurück zu den notwendigen Vorgriffen auf künftige Zustände und Gesetze. Ein wichtiger Aspekt ist hier zweifellos der quantitative: die Zahl der Menschen, die sich an solchen Vorgriffen beteiligen. Dieser Punkt ist in zweifacher Hinsicht bedeutsam: für den Erfolg der Aktionen und zur Erhellung politischer Veränderungsprozesse. Zwei Beispiele:

Wenn zwei oder drei Personen Tiere aus einem Versuchslabor befreien, werden sie verhaftet. Wenn sich aber die ganze Stadt an der Aktion beteiligt, wird das Labor geschlossen.

Solange einzelne Menschen versuchten, die Zonengrenze der DDR zu überwinden, wurden sie erschossen. Als sich viele Menschen in Richtung Grenze bewegten, hörte diese auf zu existieren.

© Helmut F. Kaplan
www.tierrechte-kaplan.org/
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